Hallo,
Ich versuche es kurz zu halten. Der Vater meiner Tochter und ich haben uns im Aulsand kennen gelernt. Er ist immer noch dort und hat seine 10 Monate alte Tochter noch nie gesehen. Jetzt hat er es endlich geschafft, die Vaterschaft zu beantragen, und droht mir das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen. Das möchte ich nicht, da ich glaube das dies eine Gefährung für das Wohl unserer Tochter wäre. Durch unsere verschiedene Kulturen haben wir serh verschiedene Ansichten. Ausserdem kennt er sie ja noch nichtmal und hat keinerlei Bindung oder Beziehung zu ihr. Er würde sie dann erst kennen lernen, wenn sie schon 1 Jahr alt ist. Er spricht auch kaum deutsch im Moment.
Was meinen Sie, hat er eine Chance das gemeinsame Sorgerecht zu bekommen? Wie würde so ein Antrag ablaufen? Kann ich schriftlich Stellung dazu nehmen? Kann ich Chatverläufe von Whatsapp oder Facebook ausdrucken und als Beweis nehmen? Er beschimpft mich, und hat auch schon sehr oft seine Tochter verleugnet...
Wäre sehr dankbar für eine Antwort.
LG
von
jojolovesa
am 04.02.2015, 19:42
Antwort auf:
Angst um alleiniges Sorgerecht begründet?
Hallo,
das gemeinsame Sorgerecht muss ja auch durchführbar sein - das wird hier schwierig. Insofern hat er nicht ganz so gute Chancen.
Behalten Sie im Hinterkopf, dass ihm die Vaterschaft hier in Deutschland Vorteile beim Aufetnhalt bringen könnten (je nach Herkunftsland).
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.02.2015
Antwort auf:
Angst um alleiniges Sorgerecht begründet?
Ohne das Kind zu kennen und Umgang wird das schwer.
Chatverläufe sind weder verwertbar, noch interessieren sie jemanden.
Hat er Umgang und ist präsent, so wird er langfristig das gemeinsame Sorgerecht einklagen können.
Und genau damit solltest Du argumentieren. Bindung, Besuche, Regelmäßigkeit. Dies über einen Zeitraum X.
Solange er das Kind nicht kennt bist Du dagegen.
Und lass bitte Nationalität, Kultur und Sprache da raus.
Das wirft ein schlechtes Bild auf Dich. Immerhin war er gut genug dass dieses Kind entstand und Du es ausgetragen hast. Dies nun gegen ihn zu verwenden wird nicht gut ankommen.
von
Sternenschnuppe
am 04.02.2015, 19:50
Antwort auf:
Angst um alleiniges Sorgerecht begründet?
Hallo,
möchtest Du denn, dass er als Vater Deiner Tochter eingetragen ist?
Bis jetzt hat er ja die Vaterschaftsanerkennung nur beantragt, soweit ich mich erinnere muss frau da ja auch zustimmen.
Lebt er noch im Ausland? Hast Du den Eindruck, dass er das gemeinsame Sorgerecht möchte, um in Deutschland zu leben?
Ich würde die Chatverläufe usw. schon aufheben. Auch wenn sie für das Sorgerechtsverfahren nicht wichtig sein sollten, sind sie evtl. interessant für die Ausländerbehörde, wenns um eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund von Familienzusammenführung geht.
Luvi
von
luvi
am 04.02.2015, 21:21
Antwort auf:
Angst um alleiniges Sorgerecht begründet?
Lasse bitte Kultur, Religion und Weltanschauung aus dem Spiel, denn diese hat dich bei der Zeugung des Kindes auch nicht gestört.
Es würde einen sehr schlechten Eindruck über dich hinterlassen.
In deiner Tochter steckt viel vom Vater und seine Wurzeln sollte man nie schlecht machen.
Ohne regelmäßigen Umgang wird das gemeinsame Sorgerecht nicht durchsetzbar sein. Zumindest wird es für ihn sehr schwer!
LG
von
Colien07022004
am 05.02.2015, 07:41