Liebe Frau Bader,
ich versuche es nochmal mit meiner Frage, diesmal allgemein und meine größte Angst wiederspiegelnd:
Darf der AG dem AN kündigen (im speziellen Fall [indirekt] befristen), wenn er eine Weiterbildung nicht besteht bzw. nicht beenden kann (z.B. aufgrund der familiären Situation - Familie, Weiterbildung und Arbeit nicht kompatibel, 2.Kind in Planung), obwohl die Weiterbildung nicht unbedingt für eine weitere Beschäftigung erforderlich ist und ein unbefristetes Arbeitsverhähltnis besteht?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Manu
Mitglied inaktiv - 25.09.2008, 08:46
Antwort auf:
Angst um Arbeitsplatz
Hallo,
das kommt auf die vertragliche Regelung zu dieser Weiterbildung an. Kündigung in EZ/ Mutterschutz geht nicht, aber eine Befristung muss nicht verlängert werden.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.09.2008
Antwort auf:
Angst um Arbeitsplatz
Hallo Frau Bader,
der Arbeitsvertrag besteht ja schon länger. Es steht drin, dass bei nichtbestandener Weiterbildung (da gibts eine Prüfung) das Arbeitsverhältnis nicht aufrecht erhalten werden kann. M.E. könnte ich sehr wohl auch ohne die Weiterbildung weiterarbeiten.
Vielleicht können Sie mir ja nochmal weiterhelfen. Danke und viele Grüße.
M.
Mitglied inaktiv - 29.09.2008, 14:30