Frage: Angestellte Ärztin

Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich der Zuständigkeiten. Ich bin Angestellte Ärztin in einer Praxis. Also solche erhalte ich von meinem AG ein Beschäftigungverbot. 1. Frage: stimmt es, dass meinem AG mein Gehalt ersetzt wird? Mein Vertrag in der Praxis wird während der Elternzeit auslaufen. Direkt im Anschluss habe ich einen Vertrag in einer Klinik. 2. Frage: Bin ich damit abgesichert, was Krankenversicherung etc. angeht? Während des 1. Abschnitts der EZ über den laufenden AG (Praxis), während des 2. Abschnitts über den künftigen (Klinik). Die Elternzeit beim künftigen AG werde ich rechtzeitig anmelden. 3. Frage: Sollte (was wir nicht hoffen) etwas schief gehen und die Schwangerschaft oder Elternzeit vorzeitig enden sollte, „müsste“ mein AG mich jederzeit wieder aufnehmen? Ich frage nur, was passieren würde, wenn er für meine Stelle Ersatz sucht und ich dann unerwartet zurück käme. Ich danke für Ihre Antworten und Ihre Zeit. Mit freundlichen Grüßen, Anika M.

von Ani.Me am 20.02.2020, 15:32



Antwort auf: Angestellte Ärztin

Hallo, 1. Im Rahmen des Erstattungsverfahrens U2 werden dem Arbeitgeber das wegen des Beschäftigungsverbotes weitergezahlte Arbeitsentgelt und die darauf entfallenden Arbeitgeberbeitragsanteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag in voller Höhe erstattet. 2. Der Vertrag läuft weiter u somit auch die KK (ab Ene des Vertrages sind Sie nur beitragsfrei versichert, wenn Sie noch EG beziehen) 3. Sie haben einen wirksamen Vertrag und der Ag muss Sie zurücknehmen (oder freistellen) Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.02.2020



Antwort auf: Angestellte Ärztin

1. Frage: stimmt es, dass meinem AG mein Gehalt ersetzt wird? Ja, aber nur die regelmäßigen Gehaltsbestandteile und auch nur dann, wenn die Erstattungsbedingungen erfüllt sind. Das heißt, wenn die Freistellung unvermeidbar war. 2. Frage: ja. 3. Frage: Sollte (was wir nicht hoffen) etwas schief gehen und die Schwangerschaft oder Elternzeit vorzeitig enden sollte, „müsste“ mein AG mich jederzeit wieder aufnehmen? Ja. Ich frage nur, was passieren würde, wenn er für meine Stelle Ersatz sucht und ich dann unerwartet zurück käme. Der AG sollte die Vertretung mit Sachgrundbefristung (Mutterschaftsvertretung) einstellen, dann gibt es dieses Problem nicht.

Mitglied inaktiv - 20.02.2020, 15:47