Angestellt und freiberuflich tätig Mutterschutz?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Angestellt und freiberuflich tätig Mutterschutz?

Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin Physio im Angestellten Verhältnis (30std)und normal geht man bei uns Ende 5. Monat in Mutterschutz. Ich würde allerdings im MuSchu gerne ein paar std weiterhin selbstständig arbeiten (als Physio und Texterin) darf ich das auch wenn es als Physio der selbe Job ist? Oder kann meine Chefin verlangen, dass ich dann auch bei ihr noch weiter arbeite bzw muss ich sie informieren? Und wird mir der Zuverdienst abgezogen vom MuSchuGeld? Vielen Dank Secret Fish

von SecretFish am 25.09.2019, 16:45



Antwort auf: Angestellt und freiberuflich tätig Mutterschutz?

Hallo, ich stimme meinen Vorrednerinnen voll zu. Insbesondere die Tätigkeit als Physio wird Probleme aufwerfen - denn wenn Sie diese Tätigkeit ausübern können muss es auch beim AG gehen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.09.2019



Antwort auf: Angestellt und freiberuflich tätig Mutterschutz?

auf welcher Rechtsgrundlage geht man bei euch Ende 5. Monat in Mutterschutz? Die Mutterschutzfrist beginnt erst 6 Wochen vor ET. Wie wird das begründet?

Mitglied inaktiv - 25.09.2019, 19:09



Antwort auf: Angestellt und freiberuflich tätig Mutterschutz?

Also ich als Chefin würde es komisch finden, wenn meine Angestellte, die ich in ein BV geschickt habe als Physio, dann munter das als Selbstständige leisten kann. Nebenberuflich als Texterin sehe ich da nicht als Problem

Mitglied inaktiv - 25.09.2019, 19:43



Antwort auf: Angestellt und freiberuflich tätig Mutterschutz?

Theoretisch darfst du, wenn selbstständig, in der zeit machen was du willst. Natürlich auch dann arbeiten. Allerdings ist das meines Wissens nach zustimmungspflichtig. Mit Mutterschutz ab 5ten Monat meinst du wahrscheinlich ein BV. Da ist es allerdings so das du arbeitsfähig sein musst. denn der AG kann dich jederzeit, von einen Tag auf den nächsten, wieder zur Arbeit einberufen. Fraglich also wie du dann in der Zeit deinen Verpflichtungen gegenüber den Kunden nachkommen willst. Davon ab ist es seit 2018 so das der AG erst alles prüfen muss ob er nicht geeignete Ersatzarbeit hat, das heißt auch er kann dich durchaus zum Kaffee kochen einsetzen, ans Telefon setzen oder leichtere Tätigkeiten geben. Ungewöhnlich ist es sowieso das man automatisch ins BV geschickt wird, denn hier in der Praxis wo ich bin arbeiten die Physiotherapeuten bis zum Mutterschutz. Es gibt genügend Arbeit für sie welche sie trotz Schwangerschaft machen können, schwierig sind vor allen manuelle Therapien. Fango, leichter Rehasport, Massagen dagegen kein Ding. Was dein AG davon hält wenn du die bezahlte Freistellung dafür nutzt um ein Konkurrenzunternehmen aufzubauen musst du selbst wissen.

von Felica am 26.09.2019, 09:00



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