Frage:
Angemeldete Elternzeit ändern innerhalb der Frist?
Guten Morgen,
Ich brauche Ihre Einschätzung zum Thema EZ.
Ich habe bereits vor der Geburt meines Kindes mit dem AG geregelt, dass ich in der EZ Teilzeit arbeiten werde und wenn das Kind 1 Jahr alt wird, Vollzeit wieder in den Job einsteige.
Nun nach der Entbindung möchte ich aus unterschiedlichen Gründen (keine Betreuung, Überforderung mit 2 Kindern, usw.) ein Jahr zu Hause bleiben und wenn das Kind dann ein Jahr alt ist wieder Vollzeit arbeiten.
Die Frist von 1 Woche nach der Entbindung ist noch nicht abgelaufen.
Kann ich den angemeldeten Antrag noch ändern?
Habe ich aus rechtlichen Sicht noch den Anspruch darauf, oder liegt es in der Hand des AG‘s dies zu entscheiden?
Danke für Ihre Antwort im Voraus
Elina
von
Elina_82
am 11.10.2017, 09:43
Antwort auf:
Angemeldete Elternzeit ändern innerhalb der Frist?
Hallo,
kündigen Sie zeitnah die TZ (und auch nur die), die normalen Fristen sind eigentlich einzuhalten.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.10.2017
Antwort auf:
Angemeldete Elternzeit ändern innerhalb der Frist?
Hallo,
war es nicht so, dass man seit dem 1.7.15
Die Elternzeit auf 3 Abschnitte innerhalb der ersten 8 Lebensjahre des Kindes aufteilen kann und ohne Zustimmung des AG.
Dann kannst du ja dass 2. Jahr einfach 7 Wochen vor Ablauf des ersten neu Beantragen
von
sarafim
am 11.10.2017, 10:55
Antwort auf:
Angemeldete Elternzeit ändern innerhalb der Frist?
@sarafim:
Hallo,
Meine Frage hat kein 2. Jahr impliziert auch nicht die Aufteilung der EZ.
Es geht lediglich um ein Jahr, welches direkt im Anschluss an den Mutterschutz genommen werden soll, keine weitere Aufteilung und keine weitere Jahre/Monate.
von
Elina_82
am 11.10.2017, 13:35
Antwort auf:
Angemeldete Elternzeit ändern innerhalb der Frist?
Entschuldige, ich hatte es so verstanden, das du nach Entbindung Elternzeit nimmst, während dieser EZ Teilzeit arbeiten gehen wolltest und danach wieder Vollzeit.
Wenn du noch gar keinen Elterzeit antrag gestellt hast und deine 7 Wochenfrist nicht um ist, dann hast du vom Gesetzgeber aus Anspruch auf EZ in dieser musst du nicht arbeiten.
von
sarafim
am 11.10.2017, 13:42
Antwort auf:
Angemeldete Elternzeit ändern innerhalb der Frist?
Solltest du die EZ schön beantragt haben mit der Vereinbarung der TZ arbeit, kannst du nur versuchen den Antrag zu ändern, aber so weit ich weiß kann der AG dann auch Nein sagen aber nur aus wichtigem Grund.
von
sarafim
am 11.10.2017, 13:47
Antwort auf:
Angemeldete Elternzeit ändern innerhalb der Frist?
bzw. hast du den TZ während der EZ bereits unterschrieben? wenn nicht, reiche ein jahr reine elternzeit ein und guck dann wie es für dich weitergeht. du kannst ja dann das zweite jahr dranhängen und da dann die tz arbeiten. oder eben nach einem jahr vollzeit
von
mellomania
am 11.10.2017, 15:16
Antwort auf:
Angemeldete Elternzeit ändern innerhalb der Frist?
ACHTUNG !!!!
Wenn Du weniger wie 2 Jahre EZ anmeldest, kann der AG der Verlängerung widersprechen.
Ich würde einfach eine neue Meldung machen: Du bist ja noch 7 Wochen vor Antritt. Schreib einfach das du dich dazu doch aus persönlichen Gründen entschlossen hast das erste Jahr daheim zu bleiben und du voraussichtlich planst im 2ten Jahr in TZ von zB 25-30 Std wieder einzusteigen. Ehrlich, mit zwei kleinen Kindern ist VZ doch eher unrealistisch in einem Jahr. Und soooo groß ist der Unterschied bei 30 statt 40 Std auch nicht. Du hast aber die Option evtl doch länger daheim zu bleiben wenn es gar nicht klappt. Auch wegen Kinderbetreuung. besser wie wenn du dann kündigen musst weil der AG der Verlängerung nicht zustimmt.
Und Glückwunsch zur Geburt. ist dann ja noch super frisch.
Mitglied inaktiv - 11.10.2017, 15:28