Angebliche Kindeswohlgefährdung durch zu kleine Wohnung?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Angebliche Kindeswohlgefährdung durch zu kleine Wohnung?

Hallo, ich bin mir nicht sicher, ob ich hier mit meiner Frage richtig bin, aber versuche es mal. Ich habe zwei Kinder und bin geschieden. Gemeinsames Sorgerecht besteht. Meine Kids leben bei der Mutter und sind sonst mehr als nur gesetzlich bei mir. Habe derzeit nur eine kleine 1 Raum- Wohnung, wo meine Kids und ich Schlafen, Spielen und Essen. Aufgrund der schwierigen Lage auf dem Wohnungsmarkt, ist kaum was adäquates zu finden. Nun darf mir die Mutter Kindeswohlgefährdung vor. Wie ist ihre Meinung dazu? Mfg

von Boddenjung am 22.10.2018, 20:02



Antwort auf: Angebliche Kindeswohlgefährdung durch zu kleine Wohnung?

Hallo, das kann man allgemein nicht sagen. Die Kinder sind beim Umgangsrecht bei Ihnen? Es kommt wesentlich auf die Raumgestaltung u die Schlafmöglichkeiten an. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.10.2018



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