Frage: Angeben des Vaters bei der Geburt

Hallo, was für vor- bzw. nachteile hat es wenn ich den namen des Vaters bei der Geburt nicht angebe?. Wir sind getrennt und waren nicht verheiratet und ich bin 17 Jahre alt und er 26 Jahre. Muß ich ihn angeben? Er macht sehr viel Streß und ich habe einfach Angst um mein noch ungeborenes Kind.

Mitglied inaktiv - 30.04.2006, 14:53



Antwort auf: Angeben des Vaters bei der Geburt

Hallo, 1. Wenn Sie ihn nicht angeben, werden Sie weniger bis gar keine staatlichen Leistungen erhalten (der Staat ist kein Ersatz für den Vater) 2. Er kann eine Vaterschafts-Klage machen, hierfür können beide Parteien Prozesskostenhilfe beantragen 3. Das Kind wegnehmen kann er Ihnen nicht! Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.05.2006



Antwort auf: Angeben des Vaters bei der Geburt

Hallo! Wenn du den Vater nicht angibst, muß er auch nicht für das Kind zahlen. Dir entgeht also der Unterhalt, er hat aber dann auch keine Rechte an dem Kind. Du kannst zwar Unterhaltsvorschuss beantragen aber ich weiß nicht wie es ist wenn du den Namen des Vaters nicht sagst. Es gibt aber Ausnahmefälle in dem der Unterhaltsvorschuss gewährt wird obwohl der Vater bekannt ist. Andererseits wenn er unbedingt Vater sein will und du dich gegen die Anerkennung sträubst kann er genauso vor Gericht gehen und die Vaterschaft feststellen lassen. Ich hoffe ich konnte dir ein bißchen helfen. Liebe Grüße Silke

Mitglied inaktiv - 30.04.2006, 22:30



Antwort auf: Angeben des Vaters bei der Geburt

hallo, ja er will vater werden, er will auch das ich ihn angeben aber ich möchte es nicht weil ich angst davor habe das er das kind dann entführt oder gegen mich aufhetzt und nicht mehr rausrücken will! er ist mir gegenüber auch schon gewalttätig geworden. Aber das mit der Feststellung der Vaterschaft vor Gericht kostet doch bestimmt ziemlich viel oder??

Mitglied inaktiv - 02.05.2006, 09:04



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