Hallo Frau Bader, da ich bereits jetzt die Formulare ausfüllen möchte, damit es mein Partner nicht nach der Geburt so schwer hat, stellt sich mir gerade eine Frage. Ich bin noch verheiratet - getrennt lebend - der Exmann ist aber nicht der Vater des Kindes sondern mein neuer Partner. Dieser ist aber nicht in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft o.ä. sondern einfach nur der "Biovater" und neue Mann an meiner Seite. Wen muss ich denn jetzt als Antragsteller angeben, meinen noch Ehemann oder den neuen Vater, auch wenn er rechtlich gesehen ja noch gar nicht in Erscheinung treten darf. Das Jugendamt hat auch gemeint, wir können erst nach der Geburt die Klage auf Festellung der Vaterschaft durchführen usw. halt den ganzen bürokratischen Mist, der durch die versäumte Scheidung aufläuft. Lieben Gruß Carmen
Mitglied inaktiv - 12.05.2009, 07:43