Frage: Anerkennungsjahr

Liebe Frau Bader..ich bin im BV Anfang des Anerkennungsjahres als Erzieherin..Mein Vertrag läuft im Juli aus..Ich habe mein Gehalt für August bekommen..und ich warte noch Bescheid vin Diakoniewerk mein Arbeitgeber wie es mit mir weiter läuft..Heute habe ich mitbekommen dass meine Schule hat 2 Bescheinigungen dem Arbeitgeber geschickt :eine dass der Vertrag aufgelöst werden kann und noche eine dass ich das Anerkennungsjahr nächstes Jahr nachholen kann.. Bekomme ich mein Gehalt immer nich weiter? Ich habe einen Praktikantenvertrag. DANKE

von penny123!!!Giotoula am 13.09.2018, 11:00



Antwort auf: Anerkennungsjahr

Hallo, wieso entscheidet die Schule, ob der Vertrag aufgelöst werden kann? Was ist mit der Ausbildung, wenn er jetzt weiter läuft? Anerkennungsjahr heißt ja, dass man wirklich arbeiten muss. Ich kann das so auf die Ferne (hatte ja schon was gesagt) nichts weiter dazu sagen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.09.2018



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