Anerkennung Vaterschaft u. Festlegung Sorgerecht

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Anerkennung Vaterschaft u. Festlegung Sorgerecht

Hallo Frau N.Bader, hab da wieder mal ´ne Frage. Ich habe gehört, daß mann die Vaterschaft vor der Geburt des Kindes bereits anerkennen lassen kann und die Reihenfolge des Sorgerechts auch. Bin jetzt in der 20.SSW - ab wann kann ich mit dem Vater des Kindes zum Jugendamt gehen. Ach ja, ich lebe in einer eheähnlichen Gemeinschaft. Danke im Voraus Rasi

Mitglied inaktiv - 09.05.2001, 18:01



Antwort auf: Anerkennung Vaterschaft u. Festlegung Sorgerecht

Liebe Rasi, 1. § 62 Beurkundungsgesetz (BeurkG) (1) Unbeschadet der Zuständigkeit sonstiger Stellen sind die Amtsgerichte zuständig für die Beurkundung von 1. Erklärungen über die Anerkennung der Vaterschaft, 2. Verpflichtungen zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen eines nichtehelichen Kindes oder zur Leistung einer anstelle des Unterhalts zu gewährenden Abfindung, 3. Verpflichtungen zur Erfüllung von Ansprüchen einer Frau nach den §§ 1615k und 1615l des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Entbindungskosten und Unterhalt). (2) Die Zustellung von Urkunden, die eine Verpflichtung nach Absatz 1 Nr. 2 oder 3 zum Gegenstand haben, kann auch dadurch vollzogen werden, daß der Schuldner eine beglaubigte Abschrift der Urkunde ausgehändigt erhält; § 212b Satz 2 der Zivilprozeßordnung gilt entsprechend. ALso: Amtsgericht! Zum JA können Sie ruhig schon vor der Geburt gehen, man benötigt auch alle möglichen Unterlagen. Zu früh schadet nie. IdR erfolgt die Anerkennung aber nach der Geburt. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.05.2001



Antwort auf: Anerkennung Vaterschaft u. Festlegung Sorgerecht

Halli Rasi, ich erlaube mir mal Frau Bader zu korrigieren. Ich hoffe, sie reisst mir nicht den Kopf runter! ;-) Die Anerkennung der Vaterschaft wird kostenlos beim Judenamt vorgenommen, ebenfalls die Sorgerechtserklärung, wenn Ihr gemeinsames Sorgerecht wollt. Ich persönlich würde raten, VORHER das alles zu machen. Meine Gründe: - Man weiß nie, was bei der Geburt alles passiert und so hat der Vater zumindest das bereits Recht, über sein Kind zu entscheiden, falls Du dazu nicht (mehr) in der Lage sein solltest. - Nach der Geburt hat man sicher ganz andere Dinge im Kopf, als zum Jugendamt zu traben (mit Neugeborerenen im Schlepptau) und da noch irgendwelche Erklärungen abzugeben. Ich schreibe (Grund Nr. 2) leider aus eigener Erfahrung... Bei mir ist für Dez. Nr. 2 unterwegs und diesmal gehe ich ganz sicher spätestens im September zum Jugenamt. Alles Gute, Désirée P. S: diese Erklärungen könnt Ihr vor jedem beliebigen Jugendamt abgeben, muß nicht Euer "zuständiges" sein.

Mitglied inaktiv - 11.05.2001, 22:51



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Anerkennung Vaterschaft??

Hallo Frau Bader Ich hätte da eine Frage und hoffe dass sie mir diese trotzdem dass ich in der Schweiz lebe beantworten. Also es ist folgendermasse, ich bin verheiratet und jetzt in der 17. SSW. Nur mein Ehemann ist nicht der Vater, denn ich habe seit 1 1/2 Jahren einen Freund (der auch der Vater ist).....bin mit meinem Ehemann aber nicht ges...


Anerkennung der Vaterschaft

Hallo. Der Erzeuger meines ungeborenen Sohnes möchte einen Vaterschaftstest, was für mich auch kein Problem ist. Allerdings hab ich angst dass er einfach verschwindet. Der Kontakt ist äußerst schwierig zu ihm, da er im Moment ein Insolvenzverfahren am laufen hat, die Scheidung noch nicht beendet ist und sein vorübergehender Arbeitsvertrag am 15.12...


vaterschaft anerkennung

Hallo, wir lassen uns Scheiden.Jedoch bin ich schwanger und das kind kommt im dezember diesen jahres noch zur welt. das baby wurde während der ehezeit gezeugt,kann man jetzt schon die vaterschaft anerkennen lassen??? oder wie geht das dann jetzt alles von statten(vaterschaft,geburtsurkunde des baby dann im dezember steht da dann mein nochehema...


Elternzeit, Anerkennung der Vaterschaft

Hallo liebe Frau Bader, mein partner und ich sind unverheiratet. Aus einer schweren persönlichen Krise heraus, bin ich jetzt schwanger von einem anderen Mann. Wie sind die rechtlichen Möglichkeiten für meinen Partner in Bezug auf das Kind...kann er in Elternzeit gehen, auch als nicht biologischer Vater? Oder ist dazu eine Anerkennung der Vaters...


Vaterschaft und Anerkennung

Können Sie mir zu dem folgenden Beispiel eine Antwort geben? Beispiel: Ein Ehepaar möchte Kinder bekommen. Aufgrund dass der Mann nicht zeugungsfähig ist, entschließen sich die beiden, einen fremden Mann mit in Boot zu holen, der die Frau schwängert. Es soll ganz anonym ablaufen, sodass Sie keine Ahnung haben wer der biologischer Vater. WEnn ...


Anerkennung der Vaterschaft vor der Geburt

Hallo Frau Bader, Ich bin derzeit Schwanger, vom Kindsvater meines ungeborenen Kindes bin ich getrennt - er hat den Kontakt verweigert und abgebrochen. Nun habe ich mich jetzt mal beim Jugendamt erkundigt, zwecks Vaterschaftsanerkennung vor der Geburt. - Der Mitarbeiter sagte zu mir, sie könnten den Vater vor Geburt nicht einfach anschreiben u...


vaterschaft Anfechtung und umgangsrecht

Hallo. Eine Freundin von mir ist derzeit schwanger und verheiratet. Der biologische Vater ist leider nicht der Ehemann, aber der Ehemann nimmt dieses Kind als sein eigenes an. Die beiden sind wieder glücklich und haben schon 2 gemeinsame Kinder. Der biologische Vater droht nun das familienglück zu zerstören. Er kam damit nicht klar dass mein...


Vaterschaft Anerkennung

Hallo und guten Abend, also ich habe nur eine hypothetische Frage Mal angenommen mein Ex wäre nicht der Vater will aber die Vaterschaft Anerkennung, ich bin offiziell alleinerziehende Mutter und hochschwanger,es geht mir nur darum später dann keinen Stress mit ihm zu haben oder mit Behörden Papier/Emailkrieg PS ich weiß dass er der Vater ist we...


Vaterschaft

Hallo, Ich weis momentan nicht weiter Der kindsvater meldet sich einfach nicht da wir einen offenen vaterschafsanerkennung haben und die Behörden warten auf seine Dokumente. Was kann ich tun


Vaterschaft wird vor Geburt schon angezweifelt was tun?

Guten Tag Frau Bader, Mein jetzt Ex-Freund hat sich aus unerklärlichen Gründen von mir getrennt und zweifelt nun schon die Vaterschaft an,obwohl zeugungszeitpunkt bekannt. Was kann oder sollte ich schon tun um oder vllt noch unnötigen Kosten und Stress zu vermeiden?   LG