Sehr geehrte Frau Bader,
ist es zulässig, dass man nach der Elternzeit einen Platz im Lager am Band angeboten bekommt, obwohl man die Ausbildung dort zum kauf. Angestellten gemacht hat und viele Jahre auch in diesem Bereich tätig war?
Denn nur im Lager ist Platz für eine Halbzeit oder Vollzeittätigkeit.
Mit freundlichen Grüßen
M.
Mitglied inaktiv - 12.02.2009, 19:04
Antwort auf:
anderer Arbeitsbereich nach Elternzeit
Hallo,
das ist doch keine vergleichbare Tätigkeit
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.02.2009
Antwort auf:
anderer Arbeitsbereich nach Elternzeit
Sehr frech, was Deine Firma versucht, die Stelle darf woanders sein, muss aber dem Deiner Tätigkeit laut Vertrag zusagen. also als Kauffrau geht nicht plötzlich am Band als Packerin.
Der Arebitsplatz darf woanders sein, man darf dadurch aber nicht schlechter gestellt werdne, also nicht plötzlich weniger verdienen usw.
lg
Mitglied inaktiv - 15.02.2009, 20:47