Frage: Anderer AG - Rest elternzeit

Hallo nochmal, Ich habe beim jetzigen AG drei Jahre EZ- nach einem Jahr ET mit Teilzeit Was passiert mit meiner Elternzeit, wenn ich den AG wechseln würde. Verfällt meine Elternzeit oder habe ich auch bei dem neuen AG Anspruch auf Elternzeit (mit Teilzeit). Also ich würde dann bei meinem jetzigen AG nächstes Jahr kündigen. Lg

Mitglied inaktiv - 03.02.2020, 13:44



Antwort auf: Anderer AG - Rest elternzeit

Hallo, drei Jahre + ein Jahr TZ - vom vorherigen Kind? Egal, Sie müssen beim neuen Ag die EZ neu beantragen. Frist bis zum 3. Geb. 7 Wo Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.02.2020



Antwort auf: Anderer AG - Rest elternzeit

du könntest den rest beim neuen AG einreichen. hast du schon einen neuen AG? weil du von nächstem jahr schreibst. sicherer wäre, die elternzeit voll auszuschöpfen, IN EZ beim andren AG (nach vorheriger zustimmung deines AG) zu beginnen udn wenn dir der job gefällt, DANN erst kündigen.

von mellomania am 03.02.2020, 14:57



Antwort auf: Anderer AG - Rest elternzeit

Ich habe vor nächstes Jahr einen neuen Arbeitgeber zu suchen. Bei meinem jetzigen AG habe ich drei Jahre Elternzeit beansprucht. Wenn ich keinen neuen Arbeitgeber finden sollte (oder doch keinen suchen wollen) dann arbeite ich bei meinem jetzigen AG während der EZ auf Teilzeit.

Mitglied inaktiv - 03.02.2020, 15:01



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