Hallo nochmal,
Ich habe beim jetzigen AG drei Jahre EZ- nach einem Jahr ET mit Teilzeit
Was passiert mit meiner Elternzeit, wenn ich den AG wechseln würde.
Verfällt meine Elternzeit oder habe ich auch bei dem neuen AG Anspruch auf Elternzeit (mit Teilzeit).
Also ich würde dann bei meinem jetzigen AG nächstes Jahr kündigen.
Lg
Mitglied inaktiv - 03.02.2020, 13:44
Antwort auf:
Anderer AG - Rest elternzeit
Hallo,
drei Jahre + ein Jahr TZ - vom vorherigen Kind?
Egal, Sie müssen beim neuen Ag die EZ neu beantragen. Frist bis zum 3. Geb. 7 Wo
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.02.2020
Antwort auf:
Anderer AG - Rest elternzeit
du könntest den rest beim neuen AG einreichen. hast du schon einen neuen AG? weil du von nächstem jahr schreibst. sicherer wäre, die elternzeit voll auszuschöpfen, IN EZ beim andren AG (nach vorheriger zustimmung deines AG) zu beginnen udn wenn dir der job gefällt, DANN erst kündigen.
von
mellomania
am 03.02.2020, 14:57
Antwort auf:
Anderer AG - Rest elternzeit
Ich habe vor nächstes Jahr einen neuen Arbeitgeber zu suchen.
Bei meinem jetzigen AG habe ich drei Jahre Elternzeit beansprucht.
Wenn ich keinen neuen Arbeitgeber finden sollte (oder doch keinen suchen wollen) dann arbeite ich bei meinem jetzigen AG während der EZ auf Teilzeit.
Mitglied inaktiv - 03.02.2020, 15:01