Hallo Frau Bader, gesetzt den Fall ich trete den Mutterschutz 6 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin an und das Baby kommt dann 1-2 Wochen später: Habe ich dann immer noch Anspruch auf 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt? Oder darf man die insges. 14 Wochen MuSchu nicht überschreiten, wenn keine Früh- oder Zwillingsgeburt stattfindet? Vielen Dank! LG Ama
Mitglied inaktiv - 17.05.2003, 17:13