Frage: Ama

Hallo Frau Bader, gesetzt den Fall ich trete den Mutterschutz 6 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin an und das Baby kommt dann 1-2 Wochen später: Habe ich dann immer noch Anspruch auf 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt? Oder darf man die insges. 14 Wochen MuSchu nicht überschreiten, wenn keine Früh- oder Zwillingsgeburt stattfindet? Vielen Dank! LG Ama

Mitglied inaktiv - 17.05.2003, 17:13



Antwort auf: Ama

Hallo, so ists. Wenn das Kind aber früher kommt, wird die Zeit nicht verkürzt. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.05.2003



Antwort auf: Ama

Lt. Gesetz stehen Dir 8 Wochen MuSchu nach der Geburt zu; wenn sich die Entbindung verschiebt, hast Du eben Glück gehabt!

Mitglied inaktiv - 17.05.2003, 20:04