Frage: am Wochenende zu sich holen- lang

Hallo, bin Vater von Zwillingen ( 3 1/2 Jahre ). Meine Exfreundin wohnt mit den Kindern gut 300 km entfernt. Bis jetzt habe ich sie mindestens einmal im Monat besucht, obwohl sie mir manchmal auch da schon Steine in den Weg gelegt hat. So hat sie einen ausgemachten Termin halt erst an dem betreffenden Morgen unter einem Vorwand rückgängig gemacht. Das letzte mal stand ich vor der eigentlichen Wohnung, da waren sie in einen andern Ortsteil gezogen. Jetzt hatten wir beim letzten Besuch ausgemacht das ich die Zwei dies Wochenende zu mir hole, das erstemal halt. Ich habe dafür extra zwei Kindersitze gekauft (da sie mir ihre nicht leihen wollte ), Essen und Spielzeug für die Kinder. Sogar noch eine neue Bettcouch, wegen des Schlafens. Als ich zwei Abende vorher nocheinmal per SMS wegen genauer Uhrzeit nachfragte, kam erstmal keine Antwort. Diese bekam ich dann einen Tag vorher und zwar eine ABSAGE. Angeblich wollten die Kinder nicht zu mir, was ich mir aber nicht vorstellen kann,da sie schon sehr an mir hängen. Nun meine Frage wie sieht es rechtlich mit dem abholen der Kinder aus, kann sie mir da immer Steine in den Weg legen?? Möchte nicht gerne vor Gericht darum kämpfen da dieses ja die ganze Angelegenheit nur verhärten würde. Wenn es nicht anders geht tue ich es natürlich trotzdem. Kann das Jugendamt da weiter helfen und muß ich da zum Jugendamt im Ort meiner Exfreundin. Das wurde mir nämlich gesagt. Entschuldigung ist ziemlich lang geworden, aber ich bin sehr enttäuscht das es mit dem abholen meiner Zwillis nicht geklappt hat.

Mitglied inaktiv - 26.09.2003, 17:22



Antwort auf: am Wochenende zu sich holen- lang

HAllo, Ihnen hilft kein Jugendamt-Sie müssen klagen, um IHre Recht festlegen zu lassen. Für mich klingt das alles übrigens nach billiger RAche. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.09.2003



Antwort auf: am Wochenende zu sich holen- lang

Du tust mir wirklich leid, ich finde das Verhalten Deiner Exfreundin schlichtweg zum K... Gerade als Mutter sollte man sich wie ein erwachsener Mensch verhalten. Bei Deinen "Vaterpflichten" kennt sie sich bestimmt besser aus als bei Deinen Rechten, will ich mal unterstellen. Ich hoffe, Frau Bader kann Dir helfen ( und dass Du an ein Jugenamt gerätst, dass den Namen verdient und Deiner Ex mal richtig die Meinung geigt).

Mitglied inaktiv - 26.09.2003, 23:42



Antwort auf: am Wochenende zu sich holen- lang

Hallo, leider nuss ich Dir aus Erfahrung berichten, dass Deine Chancen auf Umgang gering sind, wenn die Mutter das nicht will. Mein Freund ist ebenfalls rechtloser, nichtehelicher Vater. Er hat die Bemühungen über das Jugendamt (auch an seinem Wohnort) und Anwälte bereits erfolglos hinter sich gebracht; den Gang zum Gericht haben wir seinem Sohn erspart. Die Mutter wurde von beiden Stellen auf ihre Mitwirkungspflicht hingewiesen, sie tat dann auch immer sehr bemüht, aber wenn beide alleine waren, wurden die Bemühungen meines Freundes boikottiert. Nach drei Jahren Funkstille wollte der Junge seinen Vater kennenlernen, es kam zur Kontaktaufnahme und wieder war die Kindsmutter sehr geschickt und hat intrigiert, wo es nur ging - der Kontakt wurde wieder nicht von ihr unterstützt - und ist erneut ganz abgebrochen. Fazit: Wenn die Mutter nicht will, hast Du keine Chance. Das Bild der heiligen Mutterkuh glaubt eben jeder. Auch wenn sie auf Kosten der Kinder ihren Frust ausleben! Ich wünsche Dir alles, alles Gute und viel Kraft! Gruss, Susanne

Mitglied inaktiv - 27.09.2003, 13:30