Hallo Frau Bader, da ich zwischen aktueller Elternzeit vom 1. Kind bis 14.03. und Mutterschutz vom 2. Kind ab 05.04. etwa 3 Wochen Arbeitszeit überbrücken möchte, interessiert mich nun, für welchen Zeitraum mir noch Resturlaub zusteht. In meiner 1. Schwangerschaft war ich ab dem 29.11.04 krank geschrieben bis Beginn Mutterschutz am 13.02.05. Die Geburt war am 14.03.05 + 8 Wochen Mutterschutz, wären gesamt Mutterschutz bis zum 09.05.05. Ich habe direkt im Anschluss 3 Jahre Elternzeit genommen. Steht mir noch Resturlaub aus 2004 und Urlaub bis 09.05.05 (anteilig für 05) trotz der langen Krankmeldung zu? Oder muss ich eine andere Rechnung zugrunde legen? Vielen Dank schonmal. Herzliche Grüße Alexandra
Mitglied inaktiv - 19.01.2008, 07:40