Alte Position im Betrieb nach Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Alte Position im Betrieb nach Elternzeit

Hallo Frau Bader, Ich befinde mich derzeit in Elternzeit und werde ab Dezember nach drei Jahren wieder an meinen alten Arbeitsplatz zurückkehren. In meinem Arbeitsvertrag ist eine Arbeitszeit von 30 Std./Woche festgehalten, ich bin in einer leitenden Position angestellt. Nun haben sich in der Einrichtung dort Veränderungen ergeben (sowohl von der Größe, als auch personell - mein Vorgesetzter ist neu), wodurch für meine Position nun min. 34 Std./Woche vorgesehen sind. Ich möchte nach meiner Elternzeit aber mit max. 30 Std. wieder anfangen, natürlich auch in meiner alten Position als Leiterin der Einrichtung. Es gäbe die Möglichkeit, die alte Stelle zu teilen, das würde aber erfordern, evtl. eine weitere Arbeitskraft einzustellen oder ein/e Kollege/in müßte meine überschüssigen Stunden übernehmen. Modelle hierfür gibt es, diese habe ich meinem (neuen) Vorgesetzten auch vorgelegt. Diese Modelle würden auch keinen finanziellen Nachteil für die Einrichtung bedeuten. Mein (neuer) Vorgesetzter ist aber nicht einmal bereit, sich mit meinen Vorschlägen auseinanderzusetzen. Er hat ganz klar gesagt, dass er durchsetzen möchte, dass die Leitung auf Dauer in Vollzeit arbeitet. Entweder würde ich als Leitung min. 34 Std, besser noch Vollzeit arbeiten oder ich müßte die Position eben abgeben. Welche Rechte habe ich nun? Eigentlich muß mein Arbeitgeber mir doch meine alte Stelle zu den alten Konditionen wiedergeben, oder? Kann mein Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen mehr Stunden fordern bzw. mich an eine andere Stelle versetzen, auch wenn ich dort dann wesentlich weniger verdienen würde? Selbst wenn es Alternativen gäbe? Ich hoffe, meine Anfrage ist nicht zu speziell. Aber vielleicht können Sie meine Frage doch allgemein beantworten. Gruß Chrima

von chrima am 16.07.2013, 19:47



Antwort auf: Alte Position im Betrieb nach Elternzeit

Hallo, laut vertrag müssen Sie 30 Std arbeiten - das ist dann so. Wenn der Ag der Meinung ist, dass die Arbeitsstelle so nicht auszufüllen ist, muss er Sie im Rahmen des Vertrages umsetzen oder eine Änderungskündigung aussprechen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.07.2013



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Anspruch auf eine gleichwertige Stelle nach Elternzeit?

  Sehr geehrte Frau Bader, in 6 Tagen endet meine Elternzeit. Ich habe mich im letzten Jahr rechtzeitig bei meinem Arbeitgeber gemeldet und meine Rückkehr angekündigt, bzw. in Erinnerung gerufen.  Es hat sich bis kurz vor Weihnachten keine Stelle ergeben und ich sollte mich lt. der PA auf eine höherwertige Stelle (minimal höheres Einkomme...


Teilzeitarbeit nach Elternzeit

Hallo Frau Bader, kann mir der AG Teilzeitarbeit nach der Elternzeit verweigern? Vielen Dank im Voraus.


Teilzeitarbeit nach Elternzeit

Hallo Frau Bader, kann mir der AG Teilzeitarbeit nach der Elternzeit verweigern? Vielen Dank im Voraus.


Mutterschutzgeld nach Elternzeit mit Teilzeitbeschäftigung

Hallo Frau Bader, ich bin im Beamtenverhältnis. Ich habe zwei Kinder und befinde mich aktuell noch in Elternzeit. Ich arbeite während der Elternzeit Teilzeit bei meinem Arbeitgeber, auf 20%.  Mir stellt sich die Frage wie viel Mutterschutzgeld ich bekomme, wenn ich während der noch laufenden Elternzeit schwanger werden würde und entbinde. Be...


Nach Elternzeit wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren

Hallo ich würde gern wieder meinen Job arbeiten aber da ist das Problem, dass es da nur 12 Stunden Dienste gibt. Das ist in der Sicherheit und da ist halt das Problem, dass ich meine Tochter 8 Stunden in der Krippe abgebe und somit nur einen Arbeitsplatz mit 6 Stunden antreten kannund ich bin auch nicht mobil bin auf dem Bus angewiesen und da w...


Nach Elternzeit nochmal 1 Jahr dranhängen oder lieber kündigen

Hallo hier die Kleene hab noch mal eine Frage und zwar ist das Problem bei mir dass mein Arbeitgeber mir nach meiner Elternzeit keine Teilzeitstelle anbieten kann ich somit gezwungenermaßen gezwungen bin selber zu kündigen und da wollte ich jetzt fragen ich habe gehört man kann auch nach dem ein Jahr was man beantragt hat Elterngeld, dass man da n...


Nach Elternzeit Arbeitslosengeld

Hallo,  Aktuell bin ich in Elternzeit seit der Geburt meiner Zwillinge im November 2022. Mein Arbeitsvertrag würde leider kurz vor der Geburt nicht verlängert. Nun bin ich in der 13 Woche erneut Schwanger. Mein Elterngeld bekomme ich bis Mitte Juli und mein Entbindungtermin ist Anfang Oktober. Jetzt sagt die Krankenkasse das ich wenn ich in der...


Gehalt nach Elternzeit

Hallo Frau Bader, Können Sie mir bei folgender Frage weiterhelfen? Ich befinde mich momentan in elternzeit, diese wird aber bald enden.  Vor der Elternzeit war ich auf Vollzeit als Abteilungsleitung angestellt. Diese Stelle wurde nun anderweitig besetzt. Im Gespräch mit meinem Chef, möchte er mir nun mein Gehalt kürzen, da ich in meiner b...


Urlaubsanspruch nach Elternzeit (VZ/TZ Wechsel)

Hallo Frau Bader, ich bin aktuell in EZ und werde im Herbst mit TZ in EZ wieder starten. Ich habe noch recht viel Resturlaub (ca. 20 Tage), den ich in Vollzeit erwirtschaftet habe und dann nach und nach in Anspurch nehmen möchte. Ich lese hierzu verschiedenes und hoffe Sie können aufklären: - Habe ich einen Anspruch auf analoges VZ-Gehalt fü...


Wiedereinstieg nach Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader,    2020 bin ich in Elternzeit mit dem ersten Kind gegangen habe die Elternzeit zuerst auf 1 Jahr gegeben habe diese dann verlängert bis zum Tag als ich mit dem zweiten Kind in Mutterschutz bin. Habe in der elternzeit nach einem Jahr schon einen Minijob beim arbeitgeber gemacht.    Hatte bei Kind zwei, zwei Jahr...