haallo, frau bader,
noch einmal eine frage:
ich bin zur zeit noch verheiratet, lebe aber schon mit einem neuen lebenspartner zusammen. wie wird dann die einkommensgrenze für das erziehungsgelt ermittelt und wie hoch ist diese grenze für die budgetierung der 900 DM?
vielen dank noch mals.
Mitglied inaktiv - 19.10.2001, 16:38
Antwort auf:
als und als erziehungsgeld
Liebe Sanae,
ist der neue Partner der Kindsvater? Je Kind beträgt das Erziehungsgeld maximal 600 DM im Monat. Ausnahme ist die Budgetierung (s.u.)Das Erziehungsgeld entfällt bei Überschreitung folgender Einkommensgrenzen, bei denen es sich nicht um Brutto- oder Nettobeträge, sondern um durch das Bundeserziehungsgeldgesetz besonders bestimmte Einkommensgrenzen handelt.
In den ersten sechs Lebensmonaten:
· 100.000 DM im Jahr für Ehepaare mit einem Kind
· 75.000 DM im Jahr für Alleinerziehende mit einem Kind
Ab dem siebten Lebensmonat:
· 29.400 DM im Jahr für Ehepaare
· 23.700 DM im Jahr für Alleinerziehende mit einem Kind
Diese Grenzen werden je weiteres Kind um 4.200 DM angehoben. Bei unverheiratet zusammenlebenden Eltern werden die Einkommen beider Partner zusammengerechnet. Die gesetzlichen Grundlagen zum Erziehungsgeld finden Sie im Bundeserziehungsgeldgesetz
Maßgebend für den Anspruch auf EG im 1. bis 12. Lebensmonat des Kindes ist das voraussichtliche Einkommen im Kalenderjahr der Geburt, für den Anspruch im 13. bis 24. Lebensmonat das Einkommen im folgenden Jahr. Lässt sich das voraussichtliche Einkommen nicht nachgewiesen, dann wird auf das Einkommen aus dem letzten oder vorletzten Jahr zurückgegriffen.
Wer das EG über die ersten sechs Monate hinaus erhält, kann budgetieren, also nur 12 Monate EG erhalten, dann jedoch in Höhe von DM 900.-
Wenn sich später herausstellt, dass der Anspruch audf Budgetierung nicht bestand, muss das Geld bis zu 1800 DM zurückerstattet werden.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.10.2001