hallo, ich fange am 01.03.13 als friseurin wieder an zu arbeiten. ich habe einen halbjahresvertrag mit 3 mon probezeit.(42/woche) Nun zu meinen fragen: Wenn mir beispielsweise aufgrund der gerüche schlecht wird oder ich einfach nicht mehr so lange stehen kann, greift der kündigungsschutz auch in der probezeit? Kann der artzt mir ein arbeitsverbot wegen der schädlichen mittel oder meiner verfassung ausprechen? und wie verhält es sich wenn der vertrag ausläuft, also welche ansprüche habe ich dann vom staat, wie zb. mutterschutz? beste grüsse u vielen dank im vorraus
von sunny1600 am 12.02.2013, 23:01