Sehr geehrte Frau Bader,
ich nehme für den 1. und den 11. Lebensmonat meines Kindes Elternzeit.
Ist es möglich, in diesen beiden Monaten Teilzeit in meinem normalen Job weiterzuarbeiten? Also zum Beispiel die Arbeitszeit auf 50 Prozent zu reduzieren.
Wie sieht es dann mit der Bezahlung aus? Bekomme ich die 65 Prozent Elterngeld plus meinen Teilzeitverdienst?
Vielen Dank!
von
Marco123
am 01.10.2017, 15:25
Antwort auf:
Als Vater Teilzeit arbeiten in der Elternzeit
Hallo,
die TZ-Tätigkeit wird vom EG abgezogen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.10.2017
Antwort auf:
Als Vater Teilzeit arbeiten in der Elternzeit
Es ist möglich, in den Elternzeitmonaten zwischen 15 und 30 Std Teilzeit zu arbeiten, aber das Einkommen wird auf das Elterngeld angerechnet, d.h. es wird das Elterngeld wohl mindern. Einfach per Elterngeldrechner ausrechnen.
Mitglied inaktiv - 01.10.2017, 16:41
Antwort auf:
Als Vater Teilzeit arbeiten in der Elternzeit
Möglich ja, Einkommen wird angerechnet. Allerdings wirst du das EG meines Wissens nach zurück zahlen müssen da du mindestens 2 Lebensmonate bei normalen EG nehmen muss oder eben 4 Lebensmonate bei EG Plus. Dritte Option wäre noch ein normaler EG-Monat und 2 EG Plus-Monate.
2 EG Plus Monate ergeben immer einen normalen EG-Monat. da man aber mindestens 2 Lebensmonate EG normale nehmen muss um überhaupt Anspruch auf EG zu haben, wird deine Planung so Probleme machen.
Mitglied inaktiv - 01.10.2017, 17:43
Antwort auf:
Als Vater Teilzeit arbeiten in der Elternzeit
Wir haben das so gemacht, mein Mann blieb die ersten beiden Lebensmonate gemeinsam mit mir zu Hause bzw. arbeite nur 20 Stunden. Rein rechnerisch war das nicht so lukrativ aber er tat es für die Firma (ist ne kleine Firma wo er dringend gebraucht wird). Wir haben das gemeinsam beim ersten Elterngeldantrag eingereicht.
Lg
von
Celibe88
am 01.10.2017, 19:18
Antwort auf:
Als Vater Teilzeit arbeiten in der Elternzeit
Aber man darf doch auch bei Bezug von Basis-EG arbeiten gehn, oder?
von
Tina_33
am 01.10.2017, 22:03