Sehr geehrte Frau Bader,
ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir bei der folgenden Frage weiterhelfen könnten!
Ich bin berufstätig und geschieden und zahle für meine beiden Kinder, die leider bei meinem Exmann leben, Kindesunterhalt.
Nun habe ich wieder einen lieben Partner gefunden, der gerne heiraten und ein gemeinsames Kind möchte. In diesem Falle würde ich dann zuhause bleiben, da er besser verdient (bei meinem Exmann war es damals umgekehrt).
Hat mein Exmann weiterhin Anspruch auf Kindesunterhalt, wenn ich wegen Geburt eines weiteren Kindes Erziehungsurlaub nehme und nicht mehr arbeite?
Bereits im Voraus vielen herzlichen Dank!
Mitglied inaktiv - 10.03.2003, 08:48
Antwort auf:
Als Hausfrau unterhaltspflichtig?
Hallo,
ja, Sie müssen den Unterhalt so weiter bezahlen wie bisher.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.03.2003
Antwort auf:
Als Hausfrau unterhaltspflichtig?
Hi,
es gab vor einiger Zeit ein Urteil, das als Hausmann-Urteil bezeichnet wird und auf deine Situation passt.
Deine Unterhaltspflicht deinen Kinder gegenüber bleibt bestehen.
(An die Kinder, nicht an deren Vater, aber das ist jetzt Wortklauberei).
Dein dann neuer Mann ist für deinen Unterhalt zuständig.
Du versorgst seine Kinder, seinen Haushalt und ihn, und darum steht dir ein Anteil an seinem Einkommen zu, welchen du dann für deine "alten" Kinder einsetzen kannst/musst.
Die Höhe des Unterhaltes kann sich, da sich deine Einkommensverhältnisse dauerhaft vermindern, verändern.
Aber von solchen Überlegungen sollte man/frau sich nicht bewegen lassen, oder?
Alles Gute.
Mitglied inaktiv - 10.03.2003, 09:32