Allg. Frage.....Arbeiten nach Elternzeit..???
wenn man nach der elternzeit wieder arbeiten geht u. man kann z.b. 2 spätdienste in der woche schlecht mit der ki-betreuung regeln, wenn ki-ta 18 uhr schließt, Arbeitzeit geht bis 19 uhr , kann man da beim AG eine andere Arbeitszeit fordern o. hat der AG das Recht den Angestellten deshalb zu kündigen, muß man dann wieder so arbeiten, wie vor der Elternzeit...?
Mitglied inaktiv - 28.09.2010, 16:18
Antwort auf:
Allg. Frage.....Arbeiten nach Elternzeit..???
Hallo,
man hat erst einmal Anspruch auf die alten Zeiten. Und selbst wenn man einen ANspruch auf TZ hat, dann nicht auf bestimmte Zeiten
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.09.2010
Antwort auf:
Allg. Frage.....Arbeiten nach Elternzeit..???
Und wenn du die alten Arbeitszeiten oder die in Teilzeit vorgeschlagenen Arbeitszeiten nicht erfüllen kannst, dann müsstest DU kündigen (nicht dein AG).
Gruß
Sabine
Mitglied inaktiv - 28.09.2010, 21:04