Hallo Frau Bader,
mein freund und ich werden im Juni eltern. Ich bin zur Zeit alleinerziehend (habe schon ein kind aber nicht von ihm) und lebe von Allg2 und mein freund geht arbeiten. Mein freund möchte erstmal hier mit in meine wohnung ziehen akzeptiert das amt das? und wieviel muss mein freund netto verdienen das ich aus dem allg 2 raus falle?
Vielen dank für ihre antwort
Gruß steffi
von
Steffchen09
am 14.03.2013, 16:09
Antwort auf:
Allg 2 und zusammen ziehen?
Hallo,
das geht selbstverständlich.
Wie viel er verdient, kann ich Ihnen auf die Ferne nicht sagen
Lieben Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.03.2013
Antwort auf:
Allg 2 und zusammen ziehen?
Klar akzeptieren sie das.
Müsst dann eben alles von ihm einreichen, ihr seid dann eine Bedarfsgemeinschaft.
für das neue Kind muss er eh aufkommen, für Dich die ersten 3 Jahre auch, wenn er kann.
Vielleicht dann noch Wohngeld und Kindergeldzuschlag, bis Du wieder arbeitest.
von
Sternenschnuppe
am 15.03.2013, 07:39
Antwort auf:
Allg 2 und zusammen ziehen?
Obwohl man zusammen wohnt und das kind zusammen groß zieht muss er noch extra für mich und das baby aufkommen?Das ist doch dann eine ehe ähnliche beziehung oder nicht?
von
Steffchen09
am 15.03.2013, 10:03
Antwort auf:
Allg 2 und zusammen ziehen?
Klar. Ihr seid doch auch eine eheähnliche Gemeinschaft.
Und egal ob er mit Dir zusammenzieht oder nicht. Stichwort Betreuungsunterhalt. Immerhin arbeitest Du wegen seinem Kind nicht, wieso sollte der Steuerzahler dafür aufkommen wenn sein Einkommen reicht ?
von
Sternenschnuppe
am 15.03.2013, 10:49
Antwort auf:
Allg 2 und zusammen ziehen?
Jetzt weis ich gerade nicht ob wir aneinander vorbeireden? Ich bekomme ja Allg 2 und bei einem bestimmten netto gehalt von meinem freund fall ich doch da raus. also das ich nichts mehr vom amt bekomme, stimmts? so meinte ich das. Das mich quasi das amt "rauswirft" ich nichts mehr bekomme von denen und wir dann von seinem geld leben? Meintest du das auch damit?
von
Steffchen09
am 15.03.2013, 11:09
Antwort auf:
Allg 2 und zusammen ziehen?
Dein Freund kann bei Dir einziehen. Du mußt das dem Amt melden. Sein Verdienst wird dann mit angerechnet und je nachdem wie hoch der ist, kannst Du aus ALG II rausfallen.
von
Trixi114
am 15.03.2013, 13:43