hallo
ich beschäftige mich seit langem mit dem gedanken das sorgerecht in ein gemeinsames zu ändern.
ich habe mich von dem vater des kindes in der schwangerschaft getrennt.
beide verstehen sich gut und auf den kv ist verlass.
nun überleg ich eben das asr in ein GSR zu ändern.
es spricht für mich mehr dafür als dagegen und ich bin mir auch der konsequenzen bewusst -für mich-.
was muss man dann als ersten schritt gehen?
wohin muss ich mich wenden um das abändern zu lassen?
danke und viele grüße
Mitglied inaktiv - 15.06.2009, 18:29
Antwort auf:
alleiniges sorgerecht ändern in gemeinsames?
Hallo,
alles richtig, was meine Vorrednerinnen sagen.
Aber, nicht vergessen: es ist kaum rückgängig zu machen.
Und einen Vorteil haben Sie dadurch nicht.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.06.2009
Antwort auf:
alleiniges sorgerecht ändern in gemeinsames?
das kannst du beim zuständigen jugenamt machen
kati
Mitglied inaktiv - 15.06.2009, 19:26
Antwort auf:
alleiniges sorgerecht ändern in gemeinsames?
richtig,oder?
Mitglied inaktiv - 15.06.2009, 19:32
Antwort auf:
alleiniges sorgerecht ändern in gemeinsames?
ja müsst beide unterschreiben
Mitglied inaktiv - 15.06.2009, 21:20
Antwort auf:
alleiniges sorgerecht ändern in gemeinsames?
Ruf Euer Jugendamt an, dort die Beurkundungsstelle, und lass dir dafür einen Termin geben.
Ihr braucht beide den Perso und vermutlich eine Geburtsurkunde des gemeisamen Kindes.
Koschtet nix, dauert ca. 15 Minuten.
Ihr könnt gemeinsam hin oder getrennt.
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 15.06.2009, 22:45