Hallo, als unser Sohn geboren wurde mir über das Jugendamt das alleinie Sorgerecht übertragen, damit wir unserem Sohn den Nachnamen meines Mannes "geben" lassen konnten. Ich musste einen "Negativbescheid" oder so ähnlich einholen. Mitlerweile sind wir seit 3 Jahren glücklich verheiratet und ich frage mich, ob wir somit automatisch das gemeinsame Sorgrecht haben, oder ob ich noch alleine Sorgeberechtig bin. Vielen Dank für Ihre Mühe!! Simone mit Lukas Maximilian
Mitglied inaktiv - 18.08.2003, 16:22