Hallo Frau Bader,
ich habe eine ganz blöde Frage, bezügl. Begrifflichkeiten.
Ist alleiniges Sorgerecht = Alleinerziehend?
Der Papa meines Kindes hat die Vaterschaft schon vor der Geburt anerkannt. Wir leben zusammen, aber ich habe das alleinige Sorgerecht.
Bedeutet die rein formell auch, dass ich als "Alleinerziehend" gelte?
Habe ich in diesem Moment z. B. Anspruch auf 20 Kinderkranktage oder bedarf es, da wir in einem Haushalt leben der Zustimmung Krankenkasse und AG?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
viele Grüße
Julia
von
Haseundigel
am 18.12.2011, 11:03
Antwort auf:
alleiniges Sorgerecht
Hallo,
nein, allein erzeighend heißt, dass man nicht mit dem KV zusammenlebt. Tun Sie aber. Er kann aber, wenn beide AGs zustimmen, seine Kinderkrankentage auf Sie übertragen
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.12.2011
Antwort auf:
alleiniges Sorgerecht
Hallo
das alleinige SR heißt nicht das man AE ist,wenn ihr getrennt seid,jeder seine eigene Wohnung hat,du z.b. LSK 2 hats das wäre AE.
es gibt auch paare die zusammen leben ,nicht verheiratet sind die mutter aber das AS hat,diese gilt nicht als AE weil sie die LSK 1 hat,mit dem Vater zusammen lebt.
auch der nicht verheiratet partner,muss aber der leibliche vater sein, kann die krankentage nehmen.
von
CKEL0410
am 18.12.2011, 11:16
Antwort auf:
alleiniges Sorgerecht
Darf ich mal fragen aus welchem Grund er nicht auch Sorgerecht bekommt ?
Es ist doch auch sein Kind, ihr seid zusammen.
Du bist nicht alleinerziehend im rechtlichen Sinne,
Mitglied inaktiv - 18.12.2011, 18:24