Frage:
Alleiniges Sorgerecht ...
... dazu eine Frage:
Kann ich das alleinige Sorgerecht für meinen Sohn beantragen, ohne dass der leibliche Vater die Unterhaltszahlungen einstellen kann? Da mein Ex soviel Mist nach unserer Trennung gemacht und alle seine Versprechen hinsichtlich abbezahlen von Schulden und dergleichen) nicht eingehalten hat, möchte ich hingehen und das alleinige Sorgerecht für unseren gemeinsamen Sohn beantragen, um ihn nicht ständig miteinbeziehen zu müssen, woran er sowieso keinerlei Interesse hat. Wichtig ist mir aber, dass er trotzdem weiterhin Unterhalt zahlt, denn so einfach möchte ich es ihm dann doch nicht machen.
Mitglied inaktiv - 15.01.2007, 13:53
Antwort auf:
Alleiniges Sorgerecht ...
Hallo,
eines hat mit dem anderen nichts zu tun.
Aber es ist sehr schwierig, ohne seinen Willen das Sorgerecht komplett zu erhalten.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.01.2007
Antwort auf:
Alleiniges Sorgerecht ...
verstehe ich das richtig, Ihr habt momentan noch das gemeinsame Sorgerecht... warum? Verheiratet oder ihm anerkannt nach der geburt?
Sorgerecht und Unterhaltszahlungen sind zwei verschiedene Sachen, das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Du kannst auch das alleinige Sorgerecht haben, trotzdem ist der Vater IMMER zu Unterhaltszahlungen verpflichtet.
Das Alleinige Sorgerecht kannst aber übrigens nur beantragen, wenn wirklich gute Gründe vorliegen, dass Dein Freund/der Vater für das gemeinsame Sorgerecht nicht geschaffen ist. Und um ehrlich zu sein sehe ich das hier nicht. "Nur", weil er ein paar Versprechen nicht nachgekommen ist heißt das lange nicht, dass er ein schlechter Vater ist oder ihm das gemeinsame Sorgerecht aberkannt gehört... DAzu gehört dann schon ein wenig mehr und ich finde, Du machst es Dir hier sehr einfach. Wenn er sein Kind jetzt misshandelt hätte, drogensüchtig und alkoholkrank wäre, dann sähe das für Euch anders aus. Aber so? Nope.
Ohne Dir zu nahe zu treten, für mich klingt das wirklich sehr egoistisch. Kümmern soll er sich nicht mehr - aber gefälligst zahlen.
Ich hoffe, Dir ist bewußt, dass er trotz allem ein Besuchsrecht hat!!!
LG Sue
Mitglied inaktiv - 15.01.2007, 14:54
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Alleiniges Sorgerecht ...
... aber die Situation so wie sie jetzt is, is für alle unerträglich. Ich meine was soll ich mit nem Vater, der sich ein Dreck darum kümmert wie es seinem Kind geht, Unterhalt noch nichmal selber zahlt und ständig die Arbeitsstelle wechselt ohne das dem Jugendamt mitzuteilen. Glaub mir da sind vor und nach dem Auszug so viele Dinge passiert, die das alles nich so einfach machen. Er hat mit meiner Vorgängerin auch schon zwei Kinder hat und sich um die auch schon während unserer Beziehung nicht gekümmert hat, sodass sie sogar nich mehr vom Vater sondern nur noch vom Erzeuger gesprochen hat. Muß es ja nen Grund für geben oder?!?! Na ja egal, er is nunmal jemand der keine Verantwortung für eine Familie übernehmen kann, sondern sein Leben geniessen will. Noch Fragen?
Mitglied inaktiv - 15.01.2007, 15:22
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Alleiniges Sorgerecht ...
hi,
da ich nicht frau bader bin, kommentiere ich deine posts einfach mal weiter.
du regst dich hinterher auf, obwohl du schon vorher wußtest, wie er sich um seine ersten kinder kümmert?????
kann mich suka nur anschließen, deine genannten gründe rechtfertigen noch keinen sorgerechtsentzug.
das gericht entscheidet, ob das kindeswohl gefährdet ist.
übrigens hat er mit und ohne sorgerecht die pflicht unterhalt zu zahlen.
du hast im übrigen die pflicht, den umgang zwischen ihm und eurem kind zu fördern und auskunft zu erteilen.
das eine ist die eltern-, das asnder die paarebene.
er hat auch ohne sorgerecht ein recht auf umgang.
und das wichtigste: eure kind hat (egal ob sorgerecht oder nicht ) ein RECHT auf umgang mit ihrem vater.
lg, sandra
mit der richtigen anwältin (entschuldigen sie frau bader!!! ) und mit an den haaren herbeigezogenen argumenten schafft muttern trotzdem das alleinige sorgerecht zu bekommen *leider*
Mitglied inaktiv - 15.01.2007, 15:56
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Alleiniges Sorgerecht ...
klar ist das alles schlimm. Aber das Gleiche erlebe ich hier in Grün. Nur, dass der Kindsvater wirklich gar kein Interesse hat und den KLeinen nicht mal nach der geburt besucht hat. Gott sei Dank habe ich damals aber von Anfang an gesagt, ICH habe das alleinige Sorgerecht. Davon abgesehen waren wir auch nicht verheiratet... Warum hast das nicht von Anfang an gemacht? Wie alt ist denn Eurer Kind?
Auch bei uns zahlt der Kindsvater Unterhalt nur nach Aufforderung, das Jugendamt hat auch schon die Durchsetzung vor Gericht erwirkt, also heißt wir haben einen vollstreckbaren Titel.
Auch er meldet sich nicht mal zum Geburtstag. Seine Eltern wollen nichts von uns wissen - die WUSSTEN ja nichtmal, dass sie einen Enkel haben. Mein Ex/der KV fummelt an seinen Steuerbescheiden rum und gibt andere Einkünfte an und arbeitet schwarz.
Aber selbst WENN wir gemeinsames Sorgerecht hätten, dann wären all das keine Gründe ihm dieses abzuerkennen, dazu müßte er dann schon zuschlagen oder saufen oder mit Kind im Auto fahren und dabei unter Drogen stehen. SOWAS sind Gründe, das gemeinsame SR zu entziehen - aber nicht, wenn jemand seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, keinen Unterhalt zahlt. Es ist rechtlich tatsächlich so, dass z.B. auch ein Vater Recht auf Umgang hat, wenn er so gut wie gar nicht zahlt
Ich weiß nicht, ob Du Dir einen Gefallen tust. Wenn er jetzt stääääändig im Ausland wäre, ständig betrunken und nie greifbar, dann wäre das vielleicht ein Ansatz. Vielleicht könnt Ihr auch nebenher (da habe ich allerdings keine Ahnung von) vereinbaren vor dem JA, dass Du wenigstens Sachen wie z.B. Schul/Kindergarteneintritt selbst regeln kannst oder wenns um eine OP geht oder so. Das sind ja alles wichtige Sachen.
LG Sue
Mitglied inaktiv - 15.01.2007, 16:02