Hallo,
ich lebe mit meinem Freund zukünftig zusammen in einer Wohnung das Baby kommt im Juli, allerdings sind wir nicht verheiratet, habe ich automatisch das alleinige Sorgerecht oder muß ich es mit meinem Freund teilen, wenn ja kann ich später falls die Beziehung auseinander geht, das alleinige Sorgerecht wiederbekommen.
LG
Kubi
Mitglied inaktiv - 19.01.2006, 15:13
Antwort auf:
alleiniges Sorgerecht
Hallo,
Sie haben es alleine u haben das Wahlrecht, ob Sie es teilen wollen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.01.2006
Antwort auf:
alleiniges Sorgerecht
du hast das alleinige sorgerecht.
dein freund sollte aber zumindest die vaterschaftsanerkennung (jugendamt) unterschreiben. das geht auch vor der geburt.
gruß
Mitglied inaktiv - 19.01.2006, 19:10
Antwort auf:
alleiniges Sorgerecht
Grundsätzlich hast Du die alleinige elterliche Sorge.
Aber: warum sollte der Vater nicht gleichberechitig für sein Kind sorgen (und entscheiden) dürfen?
Auch wenn Ihr als Paar auseinander gehen solltet: gemeinsam Eltern werdet Ihr immer sein!!!
Warum dann nicht auch die gemeinsame elterliche Sorge vereinbaren?
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 21.01.2006, 21:20