Frage: Alleiniges Sorgerecht

Hallo, ich habe folgendes Problem, ich bin im Moment noch verheiratet lebe aber getrennt von meinem Mann und wir haben zusammen ein Kind, ich habe das alleinige Sorgerecht beantragt da er sich kein Stück um sein Kind kümmert, er hielt strikt dagegen, und heute schrieb er mir, das ich das alleinige Sorgerecht haben könnte, er hätte keinen Bock mehr auf den "Müll" wie kann ich dies verwenden um das Sorgerecht zu bekommen, da er es mir ja geschrieben hat und keine Zeugen dabei waren und ich mir auch nicht sicher bin, ob er das selbe nocheinmal vor Gericht sagen würde ??? Meine zweite Frage wäre: ich bin jetzt wieder schwanger von meinem neuen Lebensgefährten, bin aber wie gesagt noch verheiratet und weiss nicht, ob ich bis zur Geburt schon geschieden bin, ist es denn möglich das ohne weiteres mein Lebensgefährte die Vaterschaft schon vor der Geburt anerkennt ??? und er dann somit auch auf der Geburtsurkunde steht ??? MfG Steffi

Mitglied inaktiv - 04.06.2004, 19:44



Antwort auf: Alleiniges Sorgerecht

Hallo, legen Sie das Schreiben dem Gericht vor, wenn das alleinige Sorgerecht beantragt wird (bei der Scheidung). ´ Grds. gilt der Ehemann als KV, dies aber nicht, wenn das Kind nach Anhängigkeit eines Scheidungsantrages geboren wird u. ein Dritter (= der wahre Vater) bis zu einem Jahr nach der Scheidung die Vaterschaft anerkennt und die KM sowie der Ehemann zustimmt. Die Anerkennung wird aber erst mit dem Scheidungsurteil wirksam. Bis dahin hat der Ehemann alle Rechte, auch das Sorgerecht. Das NamensänderungsG hat viele Neuheiten gebracht, trotzdem ist ganz klar in § 1616 BGB geregelt, dass ein Kind den Ehenamen erhält und als ehelich gilt, wenn es vor der Scheidung geboren wird. Zwar ist es nach § 1617b BGB möglich, den Namen durch Antrag zu ändern, wenn rechtskräftig festgestellt ist, dass der Ehemann nicht der Vater ist, dies ist aber vor der Geburt nicht möglich. Zwar kann er schon vor der Geburt die Vaterschaft anerkennen, er kann aber keine Vaterschaft durch Anerkenntnis begründen. Lt. Gesetzgeber ist ja eben bis zu Scheidung der Ehemann Vater. Es kommt also auf den Zeitpunkt von Scheidung und Geburt an. Praktisch sieht das aus wie folgt: Bei der Geburt wird der Ehemann als Vater in die Geburtsurkunde eingetragen. Das ist so, da Sie ja noch nicht geschieden sind. Jetzt besteht die Möglichkeit, dass man beim zuständigen Standesamt eine qualifizierte Vaterschaft beantragt, d.h. Sie gehen mit dem Vater des Kindes zu einem Standesbeamten, dort erkennt der Vater das Kind als das seinige an. Dies geht aber nur mit Ihrem und dem Einverständnis des "Nochehemannes". Alle drei müssen diese qualifizierte Vaterschaft unterschreiben. Das Ganze ist dann "schwebend" bis die Scheidung rechtskräftig ist. Sobald sie rechtskräftig ist, bekommt das Standesamt diese Info und löscht dann automatisch den "Nochehemann" als Vater und trägt dann den richtigen Kindesvater ins Familienbuch ein. Wenn der Nochehemann dem nicht zustimmt, kann man auch als Mutter oder „echter“ Kindsvater die Vaterschaft anfechten. Die Mutter kann nach einer Scheidung unproblematisch ihren alten Namen annehmen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.06.2004



Antwort auf: Alleiniges Sorgerecht

Hallo ! Er kann soweit ich weis seine Meinung noch bis zum Gerichtstermin ändern ! Dein jetziger Partner kann die Vaterschaft schon vor der Geburt anerkennen und Dein Nochmann muß sie aberkennen -Standesamt oder Jugendamt ! Dein Nochmann wird dann als Vater in der vorläufigen Geburtsurkunde stehen und wenn die Scheidung rechtskräftig ist könnt Ihr Deinen jetzigen Partner als Vater eintragen lassen ! Es gibt dann die richtige Geburtsurkunde in der dann der richtige Vater drinnsteht und der Name Deines Nochmannes taucht dann da nicht mehr auf ! LG Sandra

Mitglied inaktiv - 04.06.2004, 20:38



Antwort auf: Alleiniges Sorgerecht

hm... wenn er das schriftlich bei seinem Anwalt hinterlegt das er mir das alleinige sorgerecht überlässt, kann er sich dann immer noch umentscheiden ??? weil es ist ja noch nichtmal ein Termin festgesetzt, es geht ja jetzt erstmal darum ob mein Nochmann damit einverstanden ist, er hatte erst dagegen gesprochen und nun sagt er halt das er es mir gibt, oder wird sowas erst entgültig bei dem termin, wenn es denn einen geben sollte bestimmt ???

Mitglied inaktiv - 04.06.2004, 23:27



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