Ich habe ein uneheliches Kind. Meine Partnerin hat sich von mir getrennt. Nun will sie weit weg ziehen und der Einfachheit halber das alleinige Sorgerecht. Ich soll also einen Verzicht auf das Sorgerecht für unser Kind unterschreiben. Die Frage ist, ob ich dann mein Kind noch zu sehen bekomme. Ist das allein durch das Umgangsrecht geregelt und kann ich mich darauf berufen? Oder wäre es besser, eine notariell beurkundete Vereinbarung zu treffen, wie oft ich mein Kind sehen darf? Ich glaube nicht so recht daran, dass meine Partnerin mir allein wegen eines bestehenden Umgangsrechts gewährt, mein Kind zweimal im Monat zu sehen. Noch eine Frage: Könnte ich, da ich und auch sie wenig verdienen, Prozesskostenhilfe bekommen, um die Notarkosten in diesem Fall zu decken? Danke vorab für die Antwort. Viele Grüße Rene
Mitglied inaktiv - 18.05.2006, 16:26