Hallo!
Ich lebe seit Juni letzten Jahres von meinen Mann getrennt. Unser Sohn lebt bei mir. Mein Mann möchte nun, dass ich das alleinige Sorgerecht bekomme. Gleichzeitig möchte er das Besuchsrecht behalten.
Geht das? Die Besuchszeiten meines Mannes sind nur sehr unregelmäßig und ich denke, dass er bald seinen Sohn gar nicht mehr sehen möchte. Müssen in so einem Fall die Besuchszeiten bei der Scheidung geregelt werden?
Vielen Dank für Ihre Mühe
P.S. Ich befürworte, dass mein Mann seinen Sohn sieht
Mitglied inaktiv - 20.02.2010, 17:50
Antwort auf:
Alleiniges Sorgerecht + Besuchsrecht
Hallo,
die beiden Sachen haben nix miteinander zu tun u können getrennt, auch gerichtlich geregelt werden
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.02.2010
Antwort auf:
Alleiniges Sorgerecht + Besuchsrecht
ein umgangsrecht hat er sowieso. die zeiten könnt ihr halten wie die dachdecker, erst wenn es probleme gibt, muß geregelt werden.
Mitglied inaktiv - 20.02.2010, 18:10
Antwort auf:
Alleiniges Sorgerecht + Besuchsrecht
Das Umgangsrecht des Kindes hat null und gar nicht damit zu tun ob seine Eltern die elterliche Sorge gemeinsam ausüben oder nicht.
Denn: in erster Linie hat das KIND eine Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen und NICHT die Eltern ein Recht am Kind.
Wie genau wann das Kind mit welchem Elternteil Umgang hat ist nirgends festgelegt, das sollte nach den bedürfnissen des Kindes festgelegt werden.
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 20.02.2010, 20:10