Wenn man Alg2 beantragt, bekommt man dann auch den Kinderzuschlag oder schliesst das eine das andere aus? Ich gehe nach dem MUSCHU im Oktober in die Elternzeit und muss dann Alg2 beantragen.
Vielen DANK!
die Erna
Mitglied inaktiv - 15.06.2006, 10:07
Antwort auf:
Alg2 und Kinderzuschlag
Hallo,
Berechtigte sind die Eltern bzw. Elternteile, in deren Haushalt die Kinder leben. Für den Anspruch auf Kinderzuschlag werden die unter 18-jährigen Kinder berücksichtigt, für die die berechtigte Person auch Kindergeld erhält. Kinder des Berechtigten, die bei dem anderen Elternteil leben, sind nur bei diesem zu berücksichtigen.
Die Eltern müssen über Einkommen oder Vermögen verfügen, das es ihnen ermöglichen würde, ohne Arbeitslosengeld II auszukommen, wenn sie keine Kinder hätten.
Genauer gesagt: Sie müssen über so viel Geld verfügen, dass ihr eigener Bedarf an Arbeitslosengeld II (Lebensunterhalt der Eltern und ihre Wohnkosten) gedeckt ist. Die Höhe dieser sog. Mindesteinkommensgrenze ist je nach Einzelfall (vor allem wegen der unterschiedlichen Mieten) unterschiedlich hoch.
gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.06.2006