Sehr geehrte Frau Bader,
Ich befinde mich in der Elternzeit, mein Sohn ist 3 Monate. Die Bewilligung der Grundsicherung war bis Ende Mai 2013, es wurden laufend neue Unterlagen vom Jobcenter verlangt, ich habe sie alle fristgerecht vorgelegt, es wurden wieder neue bzw. die selben angefragt. Dies hat sich bis Ende Mai hingezogen und keine neue Bewilligung erteilt weil angeblich noch etwas fehlt, dabei fehlen die Unterlagen, die ich bereits vorgelegt habe. Aufgrund der fehlenden Bewilligung sind wir, ich und mein Sohn, nicht krankenversichert. Am 04.06.2013 haben wir einen Arzttermin, können den aber ohne Versicherung nicht wahrnehmen.
Ich habe jahrelang gearbeitet und in die Staatskasse einbezahlt. Ich bin zum ersten mal in einer Situation, wo ich die Hilfe des Staates benötige.
Was kann ich tuen um mein Kind zu schützen?
Ich habe heute versucht telefonisch mit dem Amt in Kontakt zu treten um nach einer Lösung zu suchen, vor allem wegen der Krankenversicherung. Dort wurde mir gesagt, ich alleine sei für meine Krankenversicherung verantwortlich, ihnen ist es egal und darauf hin hat die unfreundliche Dame am anderen Ende der Leitung einfach aufgelegt.
Bitte helfen Sie mir!
Was sind meine Rechte in dieser Situation?
Wie sieht es aus mit Kinderrechten und Kinderschutz?
Ich danke Ihnen im Voraus
Mit freundlichen Grüßen
Olga
von
Olga.B
am 31.05.2013, 10:27
Antwort auf:
Alg2 in der elternzeit
Hallo,
wenn jedoch Elternzeit sind, sind sie weiter beitragsfrei versichert. Oder haben Sie kein Arbeitgeber? Dann sind sie auch nicht in Elternzeit! Ansonsten würde ich persönlich den Sachbearbeiter aufsuchen und die Sache mit ihm vor Ort klären. Nehmen Sie alles mit, was Sie haben und fragen Sie ihn, was er noch haben will. Und gehen Sie erst, wenn er alles hat.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.06.2013
Antwort auf:
Alg2 in der elternzeit
Hast du denn einen AG bei dem du Elternzeit beantragt hast? Weil, in der Elternzeit ist man beitragsfrei versichert, nur kann man Elternzeit nur dann anmelden, wenn man auch einen Arbeitsgeber hat.
Ansonsten wie sieht es mit Elterngeld aus, hast du das beantrag. Falls nicht, wird das dringend Zeit, die zahlen nur rückwirkend bis zu 3 Monate.
Und, der Kindsvater ist in erster Linie für euren Unterhalt zuständig, nicht der Staat. Nur dann wenn die finanziellen Mittel ansonsten nicht ausreichen greift der Staat. Er muß sowohl für dich, wie auch für euren Sohn zahlen. Auch wenn ihr nicht verheiratet seit.
Ansonsten, schriftliche Beschwerde an die Leitung der Kasse. Dann ist es zumindestens Aktenkundig.
Mein rat wäre, setzt Dich dringend mit dem JA zusammen, die können dir weiterhelfen und auch sagen was du machen kannst.
Mitglied inaktiv - 31.05.2013, 13:20
Antwort auf:
Alg2 in der elternzeit
Versteh ich auch nicht.
Wenn Du immer gearbeitet hast ( oder zumindest bis zur Geburt die 12 Monate davor ) , dann bekommst Du Elterngeld, Kindergeld, bist krankenversichert in der Erziehungszeit.
Für den Rest ist erst einmal der Vater zuständig, Unterhalt Kind, Betreuungsunterhalt für Dich.
Ist das denn alles schon geprüft, beantragt ?
von
Sternenschnuppe
am 31.05.2013, 17:06