Frage: Alg1

Sehr geehrte Frau Bader ,nach der Elternzeit gehe ich wieder arbeiten .leider ist meine Arbeitszeit mit dem Kindergarten von der Zeit her nicht vereinbar. Ich habe dann keine andere Möglichkeit, als selbst zu kündigen .bekäme ich aus diesen Umständen trotzdem arbeitslosengeld 1 oder habe ich dann auch eine Sperrfrist .ich kann ja leider nichts dafür, dass meine Arbeitszeit mit der kitazeit nicht vereinbar ist. Vielen Dank für ihre Antwort.

von Annee am 17.12.2018, 07:58



Antwort auf: Alg1

Hallo, in der Regel werden Sie Arbeitslosengeld 1 erhalten, aber nur teilweise. Wenn Sie also dem Arbeitsmarkt zum Beispiel nur von 8-12 Uhr zur Verfügung stehen, werden S ie nur 50 % erhalten. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.12.2018



Antwort auf: Alg1

Das wird auf den Sachbearbeiter ankommen. Denn theoretisch kannst du schon etwas dafür. Du hättest dich um einen KiGa mit passenden Betreuungszeiten bemühen können. Im Zweifelsfall die Stadt darauf hinweisen, dass du sonst nicht arbeiten gehen kannst und auf Zuweisung eines geeigneten Platzes bestehen. Oder aber nach Kenntnis der Diskrepanz zwischen Arbeits- und Betreuungszeit rechtzeitig mit dem AG eine evt. TZ-Vereinbarung treffen. Oder sich rechtzeitig um einen Job bemühen, der mit den KiGa-Zeiten zusammen passt. Es wird für den SB vermutlich eher darauf ankommen, wie sehr du dich bemühst hast, es nicht zu einer Kündigung kommen zu lassen (Gespräche AG/KiGa) bzw. welche Gründe - auf die du keinen Einfluss hattest - dazu geführt haben, dass es nun so ist wie es ist. Das ist nicht böse gemeint - es gibt ja nun genügend Fälle, wo der AG sich quer stellt, die Stadt wirklich keinen anderen Platz hat etc. Sprich mit dem Arbeitsamt, erkläre deine Situation und hör dir schon mal an, was die dazu sagen.

von cube am 17.12.2018, 10:16