Frage: alg1

weiterlaufen lassen oder bin ich verpflichtet, im mutterschutz mutterschaftgeld zu beantragen und danach elterngeld? oder kqann ich einfach auch das 1 jahr jetz ganz normal alg1 laufen lassen? ich habe keine lust nach dem mutterschutz meine krankenversicherung selber zu zahlen. lg

von nutellababe28 am 13.03.2014, 09:27



Antwort auf: alg1

Hallo, wenn man dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht und das der AfA nicht mitteilt, begeht man Betrug - das landet sehr schnell vor Gericht. Außerdem hätten Sie den Anspruch ja nach der EZ. Während des Bezuges von EG sind Sie beitragsfrei versichert. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.03.2014



Antwort auf: alg1

Hallo, während des Elterngeldbezugs müssen keine Krankenversicherungsbeiträge bezahlt werden. Viele lassen sich deshalb das Elterngeld auf 2 Jahre auszahlen, umso länger beitragsfrei versichert zu sein. Auch während man Landeserziehungsgeld bezieht, ist man beitragsfrei. Das gibts aber nicht in allen Bundesländern. Wenn man allerdings freiwillig krankenversichert ist, müssen während des Elterngeldbezugs weiterhin Beiträge bezahlt werden. Ob man Arbeitslosengeld weiter beziehen kann, weiß ich nicht. Luvi

von luvi am 13.03.2014, 10:09



Antwort auf: alg1

Verfügung stehen würdest. LG Peeka

von peekaboo am 13.03.2014, 10:44



Antwort auf: alg1

Und kannst ( Kinderbetreuung nachweisen ) , dann kannst Du das so machen.

von Sternenschnuppe am 13.03.2014, 13:44