weiterlaufen lassen oder bin ich verpflichtet, im mutterschutz mutterschaftgeld zu beantragen und danach elterngeld? oder kqann ich einfach auch das 1 jahr jetz ganz normal alg1 laufen lassen? ich habe keine lust nach dem mutterschutz meine krankenversicherung selber zu zahlen. lg
von
nutellababe28
am 13.03.2014, 09:27
Antwort auf:
alg1
Hallo,
wenn man dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht und das der AfA nicht mitteilt, begeht man Betrug - das landet sehr schnell vor Gericht. Außerdem hätten Sie den Anspruch ja nach der EZ. Während des Bezuges von EG sind Sie beitragsfrei versichert.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.03.2014
Antwort auf:
alg1
Hallo,
während des Elterngeldbezugs müssen keine Krankenversicherungsbeiträge bezahlt werden. Viele lassen sich deshalb das Elterngeld auf 2 Jahre auszahlen, umso länger beitragsfrei versichert zu sein. Auch während man Landeserziehungsgeld bezieht, ist man beitragsfrei. Das gibts aber nicht in allen Bundesländern.
Wenn man allerdings freiwillig krankenversichert ist, müssen während des Elterngeldbezugs weiterhin Beiträge bezahlt werden.
Ob man Arbeitslosengeld weiter beziehen kann, weiß ich nicht.
Luvi
von
luvi
am 13.03.2014, 10:09
Antwort auf:
alg1
Verfügung stehen würdest.
LG
Peeka
von
peekaboo
am 13.03.2014, 10:44
Antwort auf:
alg1
Und kannst ( Kinderbetreuung nachweisen ) , dann kannst Du das so machen.
von
Sternenschnuppe
am 13.03.2014, 13:44