Hallo Frau Bader,
Ich bin auch etwas ratlos was ich machen soll.
Es sieht so aus das ich zurzeit in Elternzeit bin diese läuft noch bis 10/18.
Mein Mann geht Teilzeit arbeiten und wir bekommen alg2 zur Unterstützung.
So mein Mann wird aber im März18 Vollzeit von seiner Arbeit übernommen, so würden wir ja dann aus dem Alg2 rausfallen. Aber finanziell reicht es dann trotzdem überhaupt nicht aus.
Kann ich dann alg1 beantragen um meine Elternzeit voll zu beenden oder muss ich wieder arbeiten gehen. Zudem habe ich erst ab Sep.18 ein betreuungsplatz für mein Kind.
Was kann ich jetzt machen?
Danke im voraus.
LG Michelle
von
Michelle2016
am 04.12.2017, 16:39
Antwort auf:
Alg1 oder muss ich wieder arbeiten gehen
Hallo,
Nein, Arbeitslosengeld 1 können Sie nicht bekommen, da Sie einem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen.Ob Sie eventuell weiterhin ergänzendes Hartz IV bekommen, hängt von der Höhe seines Verdienstes ab. Ansonsten bleiben andere soziale Leistungen wie Wohngeld oder Kinderzuschlag.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.12.2017
Antwort auf:
Alg1 oder muss ich wieder arbeiten gehen
Wann wurde denn das Kind geboren?
Man kann TZ in EZ arbeiten...
Ohne Betreuungsplatz im Regelfall kein ALG I
Mitglied inaktiv - 04.12.2017, 17:22
Antwort auf:
Alg1 oder muss ich wieder arbeiten gehen
Nein, kannst du nicht. Den um ALG1 zu bekommen müsstest du eine Kinderbetreuung nachweisen.
Aber warum arbeitest du nicht innerhalb deiner EZ zB auf Minijob-Basis oder in TZ? Wenn Du kein EG mehr bekommst geht das ohne Anrechnung wenn ihr aus dem Hartz4 raus seit. Und bis zu 30 Std die Woche kannst du arbeiten dann - dann wenn dein mann zB daheim ist oder wenn Großeltern auf euer Kind aufpassen (falls möglich). Das kannst du bei deinem eigentliche AG, oder mit dessen Zustimmung auch woanders.
Alternativ prüfen lassen ob ihr Wohngeld und/oder erhöhtes Kindergeld bekommen würdet.
Mitglied inaktiv - 04.12.2017, 17:29
Antwort auf:
Alg1 oder muss ich wieder arbeiten gehen
Nachtrag auf die Frage.
Mein Kind wurde im Sep.15 geboren.
Mein Mann würde dann jeden Tag mit einschließlich Samstag bis 19-20uhr arbeiten und meine Eltern (Sprich Oma und Opa) arbeiten auch jeden Tag bis 18uhr.
Also könnte ich nur Nachtschicht arbeiten und Samstag, Sonntag wenn ich mein Sohn bei meinen Eltern lasse samstags.
von
Michelle2016
am 05.12.2017, 09:51