Hallo Frau Bader,
Ich habe bis zur Geburt meiner 2. Tochter 2 1/2 Jahre in Teilzeit als angestellte Zahnärztin gearbeitet. Mein Chef möchte aufgrund der hohen Arbeitsbelastung einen neuen Zahnarzt anstellen und ich soll einen Auflösungsvertrag unterschreiben. Ich würde allerdings lieber für 1 Jahr Elternzeit beantragen und in der Zwischenzeit mir eine neue Stelle suchen. (Die alte Arbeitstelle wäre mir mit 90km Anfahrt und 2 Kindern auch zu weit entfernt). Falls ich aber tatsächlich nichts finden sollte, hätte ich dann Anspruch auf Arbeitslosengeld? Kann mir mein Chef nach dieser Elternzeit überhaupt kündigen, wenn er jemand Neues angestellt hat?
Was gibt es für Möglichkeiten und wie sollte ich mich verhalten?
Danke
Mitglied inaktiv - 26.05.2010, 10:29
Antwort auf:
Alg nach 1 Jahr Elternzeit
Hallo,
1. Sie schreiben leider nicht, wie alte Kind 2 ist. Grds. kann man bis zum 3. Lj. mit Frist 7 Wo. EZ beantragen
2. ArbGeld I bekommt man nur, wenn man tatsächlich dem Arbeitsdmarkt zur Verfügung steht
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.05.2010
Antwort auf:
Alg nach 1 Jahr Elternzeit
Wenn das 2. Kind noch nicht geboren ist, dann kannst du auch 3 Jahre beantragen und während dieser Zeit woanders arbeiten:
Wenn Du in einem Versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis gestanden hast, hast Du auch Anspruch auf ALG:
ACHTUNG: Beim ALG muß man u.U. Vorweisen, daß die Kinderbetreuung gewährleistet ist.
Gruß
Peeka
Mitglied inaktiv - 26.05.2010, 11:28
Antwort auf:
Alg nach 1 Jahr Elternzeit
Sie wird in den nächsten Tagen wohl auf die Welt kommen. Also muß ich mich bald entscheiden was ich zu beantragen habe.
Mitglied inaktiv - 26.05.2010, 13:11