Frage: Alg I und Elterngeld

Ich bekomme ein Kind ende August. Wir möchten die Partnermonate nutzen, sodass mein Mann für die 1 + 2 LM Elterngeld/Elternzeit beantragen, ich für die 3 - 8 LM und danach mal wieder er für die LM 9 - 14, da ich gern 8 Monate nach dem Geburt arbeiten möchte,(vielleich finde ich rechtzeitig ein Kitaplatz) Das Problem ist nun, er hat ein befristetes Arbeitsvertrag, bzw. er arbeitet von März bis August 2012 (gerade wenn das Kind geboren wird). Zuvor hat ein Ausbildung abgeschlossen und für Februar bekam er Alg I. - Wir wird für ihn das Elterngeld für ihn berechnet ??? - Soll er bei Arbeitsamt Elternzeit 7 Wo. vorher beantragen ??? - Wenn ich ein Kitaplatz findet, werde er das Kind um 7 Uhr bringen, Feiertage und Wochenende bleibt er Zuhause mit dem Baby, da ich bekomme in meinem Arbeitsplatz zusätzliche Zuschläge. Wäre diese Zeitbegrenzung für Arbeitsamt ein Problem ???? Vielen Dank !!!

von minuschka am 27.04.2012, 10:24



Antwort auf: Alg I und Elterngeld

Ähem, das funktioniert so nicht, weil dein Mutterschutz auf das Elterngeld angerechnet wird. Für dich würden als die LM 1-8 veranschlagt, da blieben für deinen Mann nur noch 6 Monate übrig (nicht 8). Sein Elterngeld wird aus den 12 Monaten vor der Geburt berechnet. Monate mit ALG1 werden mit je 0 Euro berechnet. Ja, er sollte dem Arbeitsamt die Elternzeit melden, weil er dann ja nicht vermittelbar ist. Dort würd ich auch die 7 Wochenfrist einhalten (mindestens). Gruß Sabine

von SumSum076 am 27.04.2012, 13:14



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