Sehr geehrte Frau Bader,
z.Z. befinde ich mich im 2. Jahr der Elternzeit und bekomme noch 200,- Landeserzeihungsgeld für 5 Monate. Habe ich in dieser Zeit Anspruch auf ALG I wenn ich nach der Elternzeit wieder in meinen Beruf zurückkehre? Oder nur auf ALG II?
Vielen Dank
Mitglied inaktiv - 11.06.2009, 14:27
Antwort auf:
Alg 1 während Elternzeit
Hallo,
Arbgeld I bekommt, wer dem Arbeitsmarkt zur verfügung steht. DAs ist, bis zu 30 Std/ Wo. neben dere EZ möglich. IdR wird der verdienst aber auch auf L-EG angerechnet
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.06.2009
Antwort auf:
Alg 1 während Elternzeit
ansonsten läuft es wohl eher auf Sozialhilfe raus....
Außerdem ist der Kindsvater auch Dir gegenüber bis zum 3. LJ des Kindes Unterhaltspflichtig
Grüße
Peeka
Mitglied inaktiv - 11.06.2009, 19:21