Hatte meinem AG ja beim Antrag auf Elternzeit mitgeteilt, daß ich später im Rahmen der Elternzeit in Teilzeit arbeiten möchte. Hatte ja das 3. Jahr von meiner Tochter beantragt und dann die Zeit von meinem Sohn. Er hat das abgelehnt, mich abgemahnt und sogar mit Kündigung gedroht, weil er "wollte", daß ich in Vollzeit wiederkomme und zwar sofort. Nach langem Hin- und Her hat er nicht gekündigt (wäre ja auch gar nicht gegangen) und aber darauf verwiesen, wenn ich weiterhin auf Teilzeit bestehen würde in EZ, dann müsse ich das gerichtlich klären lassen. Das werde ich dann auch tun - aber, ab Juni bekomme ich ja kein Elterngeld mehr - muß ich dann Alg 1 oder Alg 2 beantragen? Wollte mich zuvor beim Arbeitsamt "arbeitssuchend" melden (arbeitslos bin ich ja dann "noch" nicht). Vielen Dank für Ihre Mühe. LG Danie mit Chiara Luana *13. Juli 2003 + Marco Alessandro *11. April 2009
Mitglied inaktiv - 01.09.2009, 20:38