Frage: Alg 1 bei Eigenkündigung

Meine Elternzeit endet am 09.10.2015 danach möchte ich wieder 25 Std. wöchentlich arbeiten. Mein Arbeitgeber schreibt mir dann aber eine Arbeitszeit von morgens 6:00- 12:00, bzw 15:00 bis 20:00 Uhr vor. Für diese Zeiten gibt es natürlich keinen Kindergartenplatz. Was passiert wenn ich jetzt selbst kündige, Bekomme ich dann eine Sperre vom Arbeitsamt?

von susimaus am 15.07.2015, 09:25



Antwort auf: Alg 1 bei Eigenkündigung

Hallo, eher nein. Lassen Sie es sich schriftl. geben. Aber Sie bekommen nur anteiliges ArbGeld 1, da Sie ja nur anteilig dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.07.2015



Antwort auf: Alg 1 bei Eigenkündigung

Wenn Du das schriftlich hast vermutlich nicht. Wichtig ist aber das vorher ! mit dem Arbeitsamt abzusprechen. Und sich schriftlich geben zu lassen.

von Sternenschnuppe am 15.07.2015, 10:41