Frage: Ärger mit den Nachbarn...

Wir wohnen in einem Reihenhaus und haben nun Ärger mit den Nachbarn. Vor ungefähr 4 Wochen kam meine Nachbarin (N1) auf mich zu und meinte, es wäre unzumutbar neben uns zu wohnen. Wir wären so laut! Morgens um 7 Uhr ginge es schon los mit dem Gepolter (gemeint sind die Schritte unserer 1 3/4 Jahre alten Tochter). Und dann das Geschrei etc. Ich wußte nicht was ich davon halten sollte. Daher hab ich erst einmal unsere Nachbarn (N2) auf der anderen Seite befragt, ob es wirklich so laut bei uns sei. Diese vesicherten mir jedoch, das sie diese Aussagen der anderen Nachbarn nicht teilen würden. Ab und zu würde man zwar mal was hören, aber das sei alles in einem normalen Maße, so das sie sich sicherlich nicht gestört fühlen würden. Nun hämmern aber seit dieser Unterhaltung unsere Nachbarn (N1) jeden Sonntag gegen die Wand, sobald unsere Kinder gegen 7 Uhr aufgestanden sind. Heute morgen klingelte dann auch unser Nachbar (N1) um 6.45 Uhr bei uns, um uns abermals mitzuteilen, das es so nicht ginge. Auf eine Unterhaltung ließ er sich allerdings gar nicht erst ein, sondern ging lieber... Mir geht die ganze Sache ziemlich an die Nerven. Deshalb würde ich gerne wissen, in wie weit in verpflichtet bin, meine Kinder "ruhig" zu halten und was sich meine Nachbar einfallen lassen könnten, gegen den "Lärm" zu unternehmen. Ich meine, wenn sie zum Anwalt gingen... Könnte uns da etwas passieren??? Ich würde mich über eine Einschätzung ihrerseits freuen... Vielen Dank...

Mitglied inaktiv - 05.03.2007, 08:55



Antwort auf: Ärger mit den Nachbarn...

Hallo, Kinder dürfen lachen, spielen, laut sein!! Laute Kinder - leider ein Dauerthema vor den Gerichten. Doch eins ist in allen Urteilen gleich: Die Kleinen dürfen spielen, draußen genauso wie drinnen. Und sie dürfen laut sein, sogar während der Ruhezeit von 13 bis 15 Uhr (OLG Düsseldorf, AZ U 51/95). Das Amtsgericht Hamburg-Altona machte grundsätzlich klar, dass man die Unterlassung von Kinderlärm gar nicht verlangen kann (AZ 316 C 510/01). Manchmal kommt auch noch heftiges Schimpfen der Eltern dazu. Auch dagegen ist nichts zu machen: "Laute Ermahnungen sind hinzunehmen", urteilte das Amtsgericht Hamburg (AZ 32C608/00). Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.03.2007



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