Hallo Frau Bader, muß sich unser Vermieter an mündliche Versprechen halten? Wir sind im Juli 2003 in eine Wohnung gezogen, an die im Herbst 2003 ein Balkon angebaut werden sollte. Dieses wurde uns von den Vermietern versprochen und war für uns ein Grund in diese Wohnung zu ziehen, was wir den Vermietern auch so mitgeteilt haben. Nun soll dieser Balkon nicht gebaut werden. Sind unsere Vermieter verpflichtet, ihr Versprechen einzulösen ? Sollten sie es nicht tun, sind sie verpflichtet sich an den nicht unerheblichen Umbaukosten zu beteiligen, schließlich handelt es sich doch um Vorspielung falscher Tatsachen, oder ? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank. MfG Nicole
Mitglied inaktiv - 24.11.2003, 16:20