Hallo Frau Bader
Ich möchte mich heute mit einem Problem an sie wenden.
Vielleicht können sie mir einen Rat geben.
Wir habe seit geraumer Zeit Ärger mit dem Jugendamt.Das Amt hatte eine Anzeige bekommen.Sie kommen nun regelmäßig kontrollieren und bestimmen in vielen Sachen mit.
Ich habe verschiedene Krankheiten die aber zum größten Teil unter Ärztlicher Kontrolle sind das Amt fordert die Einsicht in meine Arztunterlagen.Dürfen die das wirklich oder kann ich das verweigern?Und was für Konsequenzen hätte das.Denn meinen kleinen will ich nicht verlieren.
Unser kleiner Sohn wird im nächsten Monat erst zwei Jahre und spricht noch nicht so viel er hat aber einen Ärztlichen Hintergrund.Nun soll er ab März schon für bis zu 10 stunden in eine Kindereinrichtung.Obwohl ich nicht berufstätig bin haben das Amt und mein Mann alles in Bewegung gesetzt um einen Platz für ihn zu bekommen.
Die Argumentation des Amtes er muß unter Kinder ich sollte an mein Kind denken und nicht nur an mich,ich würde meinem Kind damit nichts gutes tun wenn ich ihn noch zuhause behalten würde.Und mein Mann schlägt in die Kerbe des Jugendamtes.Er will mich nicht verstehen das ich noch etwas warten wollte bis der kleine zweieinhalb ist.
Ich bin also komplett unter Druck und weiß nicht ob ich gegen diese Über den Kopf bestimmung was machen kann.
Vielleicht haben sie einen Rat für mich der mir hilft.
Vielen Dank
Michela
Mitglied inaktiv - 16.02.2010, 08:52
Antwort auf:
Ärger mit dem Amt
Hallo,
Sie sagen selber, Sie sind krank, die Ärzte haben es "GRÖSSTEN TEILS" im Griff. Das Kind ist krank - er redet nicht. Trotzdem wollen Sie sich nicht helfen lassen. Ihr Mann steht auf der Seite des JA.
Meine Erfahrung mit dem JA ist, dass sie nicht ohne Grund tätig werden.
10 Std / Woche werden dem Kind doch eicher nicht schaden.
Sie müssen sich überlegen, ob Sie sich wehren wollen - dann hilft ein RA - aber der Schuss kann gewaltig nach hinten losgehen. In einem Verfahren werden Gutachten gefertigt.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.02.2010
Antwort auf:
Ärger mit dem Amt
Also wenn das JA wiederkommt nach einer Anzeige und einem Kontrolltermin, haben sie aber was bei dir gefunden. Normalerweise gehen sie der Anzeige nach und wenn aber alles in Ordnung ist, hat sich das dann erledigt.
Einsicht können sie in deine Arztakte nehmen (du musst sie allerdings von der Schweigepflicht entbinden), wenn deine Krankheit das Kindeswohl gefährden würde. Wenn du (nur als Beispiel) eine Hautkrankheit hast, gefährdet das nicht das Kindeswohl. Hast du aber etwas psychisches, dann muss schon geprüft werden, inwieweit es das Kindeswohl gefährdet.
Mein Sohn ist jetzt 2 1/2 und er spricht sagen wir mal, wenig. Er spricht noch viel in der Babysprache. Ich musste darum kämpfen, dass er einen KiGa-Platz bekommt, weil ich der Meinung bin, er lernt am Besten durch die großen Kinder. Wenn das Amt ihn in einer Tageseinrichtung sehen will, hat das sicher auch andere Gründe.
Ich würde an deiner Stelle lieber mit dem Amt zusammenarbeiten, die sitzen am längeren Hebel. Durch meinen Beruf weiß ich das leider.
LG Arlett
Mitglied inaktiv - 16.02.2010, 10:14
Antwort auf:
Ärger mit dem Amt
Ich meine aber 10 stunden am Tag und nicht in der Woche.
Und der kleine ist gesund.Er war durch einen Herzfehler krank.
Aber Danke für Ihre Antwort.
Michela
Mitglied inaktiv - 16.02.2010, 14:53