Frage: Ärger mit Vermieterin

Hallo Frau Bader! Ich weiß jetzt gar nicht ob ich hier richtig bin, aber ich versuch es trotzdem mal. Und zwar: sind wir vor 3 monaten in eine neue wohnung eingezogen, und da ist ein Großes Fenster drin, welches von anfang an, undicht ist(zwischen den scheiben), und das sollte gemacht werden, noch bevor wir hier einziehen sollten, dann sagte sie, es würde gemacht werden, wir sollen erstmal einziehen. Jetzt wohnen wir nun hier drin, und es hat sich nach mehr maligen aufforderungen nichts getan. Was kann man da noch tun? Leider haben wir nichts schriflich fest gehalten. 2. Kann man ein wohnungsübergabeprotokoll auch noch im nach hinein machen? Unsere vermieterin macht das einfach nicht. 3. Am samstag hatten wir eine party hinterm haus. Bis ca 1uhr. Gegen 23 uhr ruft plötzlich unsere vermieterin an und sagt wir sollten leiser machen. Obwohl wir fast gar nicht zu hören waren. Wie ist das mit dem Lärm geregelt? Da sitzt man einmal im jahr draußen und feiert, dann sowas. Alle mieter im haus wußten davon. Wir hatten sie hingeiwesen. Ich hoffe sie können uns etwas helfen. Danke im voraus. Beate.

Mitglied inaktiv - 20.08.2003, 13:29



Antwort auf: Ärger mit Vermieterin

Hallo, nein, hier geht es nur um Fragen r-u-b. Aber Sie können sich an meine entgeltliche Rechtsberatung per E-Mail wenden. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.08.2003