Ärger mit Nachbarin wegen Lauflernwagen

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Ärger mit Nachbarin wegen Lauflernwagen

Hallo Frau Bader! Unsere Tochter Lara (13 Monate) läuft gerne mit ihrem Lauflernwagen rum. Es ist zum Schieben, wie ungefähr ein Puppenwagen. Bloß leider ist er mit Plastikräder und macht Krach auf den Fliesen im Flur. Wo Teppich liegt, kann sie damit nicht gut fahren. Jetzt ist es so, unter uns wohnt die Mutter von unsern Vermieter, die lebenslanges Wohnrecht hat. Sie hat Lara es verboten, mit den Wagen rumzufahren, weil es wohl zu sehr Krach machen würde. Aber dabei sind es vielleicht mal 10-15 Minuten, wenn sie damit rumfährt, es ist ja auch nicht jeden Tag. Wir wissen nicht, was wir da machen oder sagen sollen. Denn es war immer bisher so, wenn wir was gesagt haben, haben wir noch mehr Ärger bekommen. Nachher will sie Lara noch verbieten, dass sie schreit oder so. Die Frau unter uns ist nämlich auch viel laut, knallt die Türen oder wenn die Enkelkinder (die auch verzogen sind) da sind, lässt sie die abends gegen 21 oder 22 Uhr laut durch die Wohnung laufen, was uns dann auch stört. Was sollen wir da machen? Vielen Dank! Gruß Yvonne

Mitglied inaktiv - 09.08.2004, 12:32



Antwort auf: Ärger mit Nachbarin wegen Lauflernwagen

Hallo, Kinder dürfen lachen, spielen, laut sein!! Laute Kinder - leider ein Dauerthema vor den Gerichten. Doch eins ist in allen Urteilen gleich: Die Kleinen dürfen spielen, draußen genauso wie drinnen. Und sie dürfen laut sein, sogar während der Ruhezeit von 13 bis 15 Uhr (OLG Düsseldorf, AZ U 51/95). Das Amtsgericht Hamburg-Altona machte grundsätzlich klar, dass man die Unterlassung von Kinderlärm gar nicht verlangen kann (AZ 316 C 510/01). Manchmal kommt auch noch heftiges Schimpfen der Eltern dazu. Auch dagegen ist nichts zu machen: "Laute Ermahnungen sind hinzunehmen", urteilte das Amtsgericht Hamburg (AZ 32C608/00). Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.08.2004