Hallo Frau Bader,
wenn man die für die Zeit nach dem EU vom Arbeitgeber angebotene Stelle wegen Unzumutbarkeit (z.B. Reisetätigkeit) ablehnt, ist es dann rechtens, daß der Arbeitgeber eine Stelle mit weniger Gehalt bereitstellt, also eine Änderungskündigung ausspricht? Wenn ja, welche Frist muß er einhalten?
Mitglied inaktiv - 10.09.2002, 16:54
Antwort auf:
Änderungskündigung nach EU
Hallo,
das kommt auf den Vertrag an.
Wenn der Vertrag die angebotene Aufgabe beinhaltet oder Sie vorher eine ähnliche ausgeübt haben, sich aber jetzt weigern, sieht es schlecht aus.
Wenn Sie eine Kü erhalten haben, kann ich das auf die Ferne nicht beurteilen, dann brauchen Sie eine Einzelberatung vor Ort oder entgeltlich über meine E-Mail nicola.bader@rz-online.de
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.09.2002