Hallo Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber mitgeteilt, dass ich 2 Jahre Elternzeit nehme und davon die ersten 20 Monaten nicht zur Verfügung stehe und die letzten 4 Monaten der Elternzeit mit 30 Stunden Teilzeit arbeiten möchte. Ich möchte aber schon ab 13. Monat der Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten, weil wir einen Betreuungsplatz schon gefunden haben und sowieso frühzeitig annehmen müssen. Der Arbeitgeber muss meines Erachtens den früheren Wiedereinstieg nicht akzeptieren, aber darf ich dann bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten bzw. bin ich berechtigt, ALG I anteilig für 30 Stunden zu bekommen? MfG, miuku
von miuku am 05.04.2016, 15:37