Sehr geehrte Frau Bader,
als ich 2009 mein Kind bekam, musste man beim Jugendamt die gemeinsame elterliche Sorge beantragen und ich als Mutter musste mein Einverständnis dazu erklären. Wie hat sich das durch die seitdem stattgefundene Rechtssprechung verändert? Kann die Mutter noch so ohne weiteres dem unverheirateten KV die elterliche Sorge verweigern?
Vielen Dank im Voraus,
Hasenmama09
von
Hasenmama09
am 06.07.2011, 20:57
Antwort auf:
Änderungen bei der elterlichen Sorge
Hallo,
grds. ist es noch so, dass die uneg´heliche Mutter alleine entscheidet. Der KV kann aber gerichtl. durchsetzen, dass er auch Sorgerecht bkommt
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.07.2011
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Änderungen bei der elterlichen Sorge
derzeit ist es so, daß unverheiratete mütter automatisch das alleinige sorgerecht haben, der vater kann aber das gsr beantragen und die mutter kann nur in ausnahmefällen verweigern, sprich wenn sie triftige gründe hat.
Mitglied inaktiv - 07.07.2011, 09:55
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Änderungen bei der elterlichen Sorge
Aha, danke. So hatte ich das auch verstanden. Mich wundert nur immer, warum immer noch so viele Frauen ihren Partnern einfach sagen, dass sie das alleinige Sorgerecht haben wollen und diese Männer das einfach so schlucken.
Vielleicht haben sie keine Ahnung von ihren Rechten oder die haben Angst, die Beziehung zu gefährden.
LG, Hasenmama09
von
Hasenmama09
am 07.07.2011, 10:45
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Änderungen bei der elterlichen Sorge
Ich danke Ihnen!
Viele Grüße,
Hasenmama09
von
Hasenmama09
am 07.07.2011, 15:56