Änderung in unbefristeten Arbeitsvertrag

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Änderung in unbefristeten Arbeitsvertrag

Hallo, ich habe ein Problem und hoffe, Sie können mir helfen: Bis zur Geburt meines 1.Kindes war ich unbefristet vollzeitbeschäftigt, bin dann in Erziehungsurlaub und im Aug.2007 vorzeitig zu 50% wieder zurückgekommen (jobsharing mit einer Kollegin). Der Arbeitgeber wollte damals die Elternzeit weiterlaufen lassen, da sie meine Vollzeit-Elternzeitvertretung noch nicht unbefristet einstellen wollten. Daher läuft meine Elternzeit noch bis Nov.08 und somit auch mein befristeter 50%-Arbeitsvertrag. Mit meinem AG war abgesprochen, daß ich nach Ende der Elternzeit einen unbefristeten Vertrag mit 50% bekomme. Dieser wurde mir nun schon zur Durchsicht vorgelegt. Ich bin nun aber in der 9.ss-Woche. Ich kann doch nicht einfach den Vertrag unterschreiben und in 3 Wochen ankommen und sagen, daß ich schwanger bin - oder? Welche Konsequenzen hätte das für mich? Ich habe Angst, daß der AG durch meine Schwangerschaft den Vertrag evtl. auslaufen läßt und ich dann arbeitslos bin. Was meinen Sie dazu - unverzüglich melden oder doch nicht?? Herzlichen Dank! Ela

Mitglied inaktiv - 04.09.2008, 13:20



Antwort auf: Änderung in unbefristeten Arbeitsvertrag

Hallo, Sie sind nicht kündbar und wenn die Voraussetzungen vorliegen, haben Sie Anspruch auf die Teilzeit. Mal ganz ehrlich: wenn Sie bis zur nächsten Geburt 50 % arbeiten wollen, würde ich den vertrag unterschreiben. Sie sind zwar verpflichtet , dem AG unverzüglich nach Kenntnis Info über die SS zu geben, aber es droht nichts, wenn Sie es nicht tun. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.09.2008



Antwort auf: Änderung in unbefristeten Arbeitsvertrag

Ein herzliches Dankeschön für Ihre schnelle Antwort!!!!!!!! Mir fällt doch ein richtiger Stein vom Herzen.... Ela

Mitglied inaktiv - 04.09.2008, 13:49



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