Frage: Änderung im Arbeitszeugnis

Sehr geehrte Frau Bader, mir wurde nach der Elternzeit betriebsbedingt gekündigt, da eine Weiterbeschäftigung nur auf Vollzeitbasis möglich war und ich aber Teilzeit arbeiten wollte. (Wir sind/waren nur 2 Angestellte). Mein Arbeitszeugnis habe ich bereits erhalten. Es hat sich allerdings ein Schreibfehler eingeschlichen. Er schrieb dass er mich nicht weiterbeschäftigen konnte, da eine so der Text ......eine Weiterbeschäftigung auf Vollzeitbasis betriebsbedingt nicht möglich war. Es muss aber heißen "Teilzeitbasis" Ich habe meinen ehemaligen Arbeitgeber informiert und darum gebeten, dass er das Zeugnis nochmals ändert - wie gesagt das Wort "Teilzeitbasis". Er rührt sich jedoch nicht. Ich bräuchte das Zeugnis jedoch dringend, da ich mich bewerben muss. Es wäre ja nur ein Wort auszutauschen, was jetzt ja wirklich kein großer Aufwand ist. Ich glaube er will mich damit ärgern. Welche Möglichkeiten habe ich ich ? Gibt es eine Frist, in welcher er die Änderung vornehmen muss ? Sie würden mir sehr helfen. Vielen Dank babelila w

Mitglied inaktiv - 10.12.2006, 13:39



Antwort auf: Änderung im Arbeitszeugnis

Hallo, schicken Sie es im Original zurück und bitten Sie um Korrektur unter Fristsetzung. Sonst gehen Sie zum Arbeitsgericht und geben die Klage zu Protokoll. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.12.2006



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